{"pages":[{"id":"32c6e7378308e2b530cfbe6656c6a735092759cb/pages/2321/0/0/0","site":"www.tormatic.de","typo3Context_stringS":"Production","siteHash":"32c6e7378308e2b530cfbe6656c6a735092759cb","domain_stringS":"www.tormatic.de","type":"pages","uid":2321,"pid":2318,"variantId":"e86b6d8cbe35e67c999b843d63364dcbea5c542b/pages/2321","typeNum":0,"created":"2024-06-21T13:18:08Z","changed":"2025-09-03T12:17:59Z","rootline":["0-2286/","1-2286/2318/","2-2286/2318/2321/"],"access":["c:0"],"title":"AGB","titleExact":"AGB","subTitle":"","navTitle":"","author":"","contentExact":"AGBs Novoferm Firmengruppe Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland Stand 01/20 G\u00fcltig ab 01.06.2020 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland, Stand 01/2020 gelten f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge und Werkliefervertr\u00e4ge mit und ohne Montagenebenleistung von NOVOFERM. Der pers\u00f6nliche Geltungsbereich erstreckt sich Stand 01.01.2020 auf nachfolgende Gruppenunternehmen: o Novoferm GmbH, Sch\u00fcttensteiner Str. 26, 46419 Isselburg (Reg.: AG Coesfeld HRB 7771) o Novoferm Vertriebs GmbH, Sch\u00fcttensteiner Str. 26, 46419 Isselburg (Reg.: AG Coesfeld HRB 12057) o Novoferm Spare Parts GmbH, Isselburger Stra\u00dfe 31, 46459 Rees (Reg.: AG Coesfeld HRB 13895) o DSS Docking Solution und Service GmbH, Springrad 4, 30419 Hannover (Reg.: AG Hannover HRB 202851) o Novoferm Verladetechnik und Service GmbH, Willi-Bleicher-Stra\u00dfe 7 (Gewerbegebiet \u2013 Im gro\u00dfen Tal), 52353 D\u00fcren (Reg.: AG D\u00fcren HRB 2646) o Novoferm tormatic GmbH, Eisenh\u00fcttenweg 6, 44145 Dortmund, (Reg.: AG Dortmund HRB 14016) o Novoferm Riexinger T\u00fcrenwerke GmbH, Industriestra\u00dfe 12, 74336 Brackenheim (Reg.: AG Stuttgart HRB 320355) o Novoferm Siebau GmbH, Backeswiese 23, 57223 Kreuztal (Reg.: AG Coesfeld HRB 14898) nachfolgend zusammengefasst NOVOFERM und im Folgenden als jeweiliger Vertragspartner des Kunden \u201ewir\u201c genannt. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 01/20 gelten nur im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Die Bedingungen liegen unseren Kaufvertr\u00e4gen und Werkliefervertr\u00e4gen mit und ohne Montagenebenleistung mit uns ausschlie\u00dflich zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder sp\u00e4testens durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Bei \u00f6ffentlichen Vergaben (VOB/A, VOL/A) gelten unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht, selbst wenn im Einzelfall im Angebot oder dessen Teilen auf sie verwiesen wird. Anders lautende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht von uns ausdr\u00fccklich schriftlich akzeptiert werden. Unsere Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 01/2020 finden keine Anwendung f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge \u00fcber Service-, Wartungs-, Montage-, Reparatur- und sonstige Nebenleistungen, welche nicht blo\u00dfe Nebenpflichten eines Kaufvertrages darstellen. F\u00fcr selbst\u00e4ndig begr\u00fcndete Vertragsverh\u00e4ltnisse, welche eine Dienstleistung (Dienstvertr\u00e4ge) oder einen Leistungserfolg zum Vertragsinhalt haben (Werkvertr\u00e4ge) finden die Service-, Montage- und Reparaturbedingungen Stand 01/20 als spezielle Sonderregelung Anwendung. Ausgenommen sind Bauvertr\u00e4ge, f\u00fcr diese gelten die individuell verhandelten und vereinbarten Bedingungen des Vertrages. \u201eDie Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 01/2020 finden keine Anwendung auf Vertr\u00e4ge, die Sie \u00fcber unsere Plattform mit Novoferm-H\u00e4ndlern abschlie\u00dfen. F\u00fcr diese Vertr\u00e4ge finden die AGB des jeweiligen Novoferm-H\u00e4ndlers Anwendung, die Ihnen vor Abschluss des Vertrags gesondert zug\u00e4nglich gemacht werden.\u201c Abschnitt I regelt die Vertragsbedingungen f\u00fcr die Online-Verkaufsplattformen von NOVOFERM. Diese sind als reine Unternehmerplattformen ausgestaltet und f\u00fcr den Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB nicht zug\u00e4nglich. NOVOFERM betreibt derzeit folgende Plattformen: o NOVOSALES Handelsplattform der Novoferm Vertriebs GmbH o TORMATICSALES Handelsplattform der Novoferm tormatic GmbH o Novoferm Online-Shop Handelsplattform der Novoferm GmbH f\u00fcr Exportkunden o SPARE PARTS Handelsplattform der Novoferm Spare Parts GmbH o mydocking eShop Handelsplattform der DSS Docking Solution und Service GmbH Abschnitt II regelt die Kaufvertragsbedingungen, die allen Kaufvertr\u00e4gen und Werkliefervertr\u00e4gen mit und ohne Montagenebenleistung zugrunde liegen. Abschnitt III regelt die Werklieferbedingungen, die allen Kaufvertr\u00e4gen erg\u00e4nzend zugrunde liegen, wenn der Kaufgegenstand f\u00fcr den Kunden hergestellt oder nach den Vorgaben des Kunden modifiziert wird. Abschnitt IV regelt die Bedingungen f\u00fcr werkvertragliche Nebenleistungen (Montage, Inbetriebnahme) f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge mit Montagenebenleistung im Sinne der Ziffer 1 (2). Abschnitt I Vertragsbedingungen f\u00fcr die Online-Verkaufsplattformen 2. Nutzungsbedingungen, Vertragsabschluss Die Nutzung der Handelsplattformen von NOVOFERM setzt eine Registrierung bei dem jeweiligen verantwortlichen Plattformbetreiber voraus. Der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Kunden und die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform durch den Kunden ist Bedingung f\u00fcr die Einrichtung eines Kundenkontos. Zur \u00dcberpr\u00fcfung der Unternehmereigenschaft des registrierten Nutzers ist NOVOFERM vorbehalten, bei nicht im Handelsregister oder Firmenbuch eingetragenen Unternehmen die Gewerbeanmeldung und/oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzufordern. Die Bestellfunktion der Verkaufsplattformen kann der registrierte Kunde nur dann Nutzen, wenn er die Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland Stand 01/20 als Grundlage f\u00fcr die \u00fcber die Verkaufsplattform angebahnten oder abgeschlossenen Gesch\u00e4fte akzeptiert. Soweit f\u00fcr die Online-Bestellung von den AGB abweichende oder erg\u00e4nzende Bedingungen gelten, wird der Kunde im Bestellablauf informiert. Die Warenpr\u00e4sentation auf den Handelsplattformen stellt lediglich eine - f\u00fcr NOVOFERM unverbindliche - M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Kunden dar, die gezeigten Waren zu bestellen. Der Auswahl- und Bestellvorgang kann vom Kunden jederzeit abgebrochen werden. Mit Absenden der Bestellung erkl\u00e4rt der Kunde verbindlich im Sinne eines Angebots gegen\u00fcber NOVOFERM, den Inhalt des Warenkorbs kaufen zu wollen. Die Bestellung kann vor dem Versand im Warenkorb \u00fcberpr\u00fcft, ge\u00e4ndert und ausgedruckt werden. Funktionen und Befehle werden durch allgemein gebr\u00e4uchliche Piktogramme und Texteinblendungen erkl\u00e4rt. Durch Anklicken der Schaltfl\u00e4che \u201eJetzt verbindlich bestellen\u201c l\u00f6st der Kunde seine verbindliche Bestellung aus. F\u00fcr den Handelskauf und das B2B-Gesch\u00e4ft zwischen Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB sind generell keine Widerrufsm\u00f6glichkeiten vorgesehen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von NOVOFERM oder durch Lieferung der Ware. Die automatisch erzeugte Empfangsbest\u00e4tigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei NOVOFERM eingegangen ist und weiter bearbeitet wird. Der voraussichtliche unverbindliche Liefertermin wird in der Auftragsbest\u00e4tigung von NOVOFERM angegeben. Vor Anlieferung schwerer Lasten erh\u00e4lt der Kunde ein Lieferavis. Bei Abholbereitschaft der bestellten Ware wird der Kunde unterrichtet. NOVOFERM ist frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Die Entscheidung dar\u00fcber liegt im freien Ermessen von NOVOFERM. Wenn NOVOFERM eine Online-Bestellung nicht ausf\u00fchren will, erh\u00e4lt der Kunde statt der Auftragsbest\u00e4tigung eine entsprechende Nachricht. Der Vertragstext wird von NOVOFERM nach Vertragsschluss gespeichert. Registrierte Kunden k\u00f6nnen w\u00e4hrend eines Zeitraums von 6 Jahren nach Vertragsschluss ihre Bestellungen einsehen und ausdrucken. Abschnitt II Kaufvertragsbedingungen 3. Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote erfolgen, wenn nichts anderes ausdr\u00fccklich vermerkt ist, freibleibend. Die dem Angebot beigef\u00fcgten Unterlagen und unsere Prospekte, Kataloge und Produktpr\u00e4sentationen im Internet geben nur branchen\u00fcblich ann\u00e4hernde Angaben und Abbildungen wieder, soweit nichts anderes vermerkt ist. An den dem Angebot beigef\u00fcgten Unterlagen behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zul\u00e4ssig. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch tats\u00e4chliche Ausf\u00fchrung der Lieferung. \u00c4nderungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der Schriftform. Wird eine Willens- oder Wissenserkl\u00e4rung vom K\u00e4ufer durch Datenfern\u00fcbertragung (DF\u00dc) \u2013 insbesondere per e-Mail einschlie\u00dflich deren Dateianlagen - \u00fcbertragen, sind die von uns empfangenen oder abgerufenen Daten verbindlich. 4. Lieferung - Erf\u00fcllungsort \u2013 Gefahrtragung - Versicherung Sofern nichts anderes vereinbart ist liefern wir ab Werk (EXW Incoterms \u00ae 2020); bei Lieferung durch ein von uns mit der Herstellung beauftragtes drittes Unternehmen ab dessen jeweiliger Betriebs- oder Lagerst\u00e4tte. Angemessene Teillieferungen sind zul\u00e4ssig. Insbesondere ist die Lieferung von Sperrg\u00fctern (z.B. Zargen, T\u00fcren, Tore etc.) getrennt von deren Zubeh\u00f6r zul\u00e4ssig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die uns obliegende Lieferverpflichtung ist der vereinbarte Lieferort, hilfsweise der Sitz des NOVOFERM-Gruppenunternehmens, das den Kaufvertrag mit dem K\u00e4ufer abgeschlossen hat. Bei Abholauftr\u00e4gen ist unsere Lieferpflicht in vollem Umfang erf\u00fcllt sobald dem K\u00e4ufer die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde und dieser sich im Annahmeverzug befindet. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer mit der Bereitstellung im Abhollager \u00fcber. In sonstigen F\u00e4llen geht die Gefahr mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer sp\u00e4testens mit dem Verlassen unseres Werks oder Lagers oder des Werks oder Lagers des tats\u00e4chlichen Lieferanten auf den K\u00e4ufer \u00fcber. W\u00fcnscht der K\u00e4ufer die Auslieferung durch uns, erfolgen Verpackung, Verladung und Versand nach unserem Ermessen und stets f\u00fcr Rechnung und auf Gefahr des K\u00e4ufers. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei Verpacken, Be- und Entladen oder beim Transport mithelfen, handeln sie auf Gefahr des K\u00e4ufers als dessen Erf\u00fcllungsgehilfen.. Ware, die der K\u00e4ufer vereinbarungsgem\u00e4\u00df abzuholen hat, wird ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde und er sich mit der Abholung in Verzug befindet, auf Kosten und auf Gefahr des K\u00e4ufers aufbewahrt. Bei Anlieferungen hat der K\u00e4ufer daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass unverz\u00fcglich abgeladen werden kann. Wartestunden, Mehraufwand und -kosten aufgrund fehlender freier Zug\u00e4nglichkeit oder anderweitiger Ablieferungshindernissen, Schutz- und Einlagerungskosten oder R\u00fcckfrachten bzw. Kosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche Anfahrten werden nach tats\u00e4chlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Der Abschluss von Transport- und \u00e4hnlichen Versicherungen ist Sache des K\u00e4ufers. Bei Transportsch\u00e4den ist es Sache des K\u00e4ufers, unverz\u00fcglich bei der zust\u00e4ndigen Stelle eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen, da anderenfalls eventuelle Anspr\u00fcche gegen den Spediteur, Transporteur oder deren Versicherer entfallen k\u00f6nnen. 5. Lieferzeit, Annahmeverzug Lieferzeitangaben in Prospekten, Katalogen, Pr\u00e4sentationen im Internet, Kostenvoranschl\u00e4gen und Angeboten erfolgen unter dem Vorbehalt, dass unsere Lieferwerke und Vorlieferanten die uns gegen\u00fcber eingegangenen Verpflichtungen erf\u00fcllen k\u00f6nnen, wie wir uns Lieferm\u00f6glichkeit auch in jedem anderen Falle vorbehalten. Bei Angebot, Bestellung oder Auftragsbest\u00e4tigung angegebene Lieferfristen oder -termine werden nur dann verbindliche Vertragstermine, wenn sie ausdr\u00fccklich verbindlich vereinbart wurden. Allein ausschlaggebend f\u00fcr die Einhaltung der Lieferfrist ist die Mitteilung der Versandbereitschaft, in F\u00e4llen der Anlieferung die der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer. Die Lieferfrist ist auch dann eingehalten, wenn die wesentlichen Bestandteile der Waren zum angegebenen Zeitpunkt zum Versand bereit sind oder in F\u00e4llen der Anlieferung dem Spediteur oder Frachtf\u00fchrer \u00fcbergeben wurden; die nachtr\u00e4gliche Bereitstellung von unwesentlichem Zubeh\u00f6r hindert die Rechtzeitigkeit der Lieferung nicht. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den K\u00e4ufer mit angemessener verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern. Alternativ sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers einzulagern und den Kaufpreis in Rechnung zu stellen. Bei Annahmeverzug des K\u00e4ufers steht uns wahlweise nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen das Recht zu, entweder Annahme oder Abnahme des ganzen oder eines Teils der Lieferung oder Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Neben den nachweisbaren Schadenspositionen im Einzelfall sind wir berechtigt, 15% des Nettoauftragswertes f\u00fcr Gemeinkosten und weitere 15% als entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines nicht entstandenen oder geringeren Gemeinkostenaufwandes oder entgangenen Gewinns bleibt dem K\u00e4ufer vorbehalten. 6. Bestell\u00e4nderungen, Stornierung Bestell\u00e4nderungen f\u00fcr Lagerware sind bei Akzeptanz einer angemessenen Bearbeitungsgeb\u00fchr m\u00f6glich, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Eventuell bereits get\u00e4tigte Aufwendungen oder entstandene Kosten sind in jedem Falle einer von uns im Einzelfall genehmigten (Teil-) Stornierung zu erstatten. Bei der R\u00fccknahme von bereits gelieferter Lagerware berechnen wir f\u00fcr jede zu bearbeitende Sendung eine R\u00fccknahmegeb\u00fchr, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Die Berechnung erfolgt prozentual zum Nettowarenwert zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch mindestens in H\u00f6he der angegebenen Pauschalverg\u00fctung pro Sendung. Voraussetzung f\u00fcr eine R\u00fccknahme ist eine unbesch\u00e4digte und original verpackte Ware. 7. H\u00f6here Gewalt, von beiden Vertragspartnern nicht zu vertretende Lieferhindernisse Werden wir durch h\u00f6here Gewalt an der Lieferung gehindert, so verl\u00e4ngert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der h\u00f6heren Gewalt stehen bei Terminvereinbarung unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder vor\u00fcbergehend unm\u00f6glich machen. Beispiele daf\u00fcr sind Arbeitskampf, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, unvermeidbarer Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsst\u00f6rungen durch Zerst\u00f6rung des Betriebes im Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen oder wesentlicher Teile der Belegschaft durch Pandemien, ferner gravierende Transportst\u00f6rungen etc., z.B. Stra\u00dfenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, generelle Fahr- oder Flugverbote. Dies gilt auch, wenn diese Umst\u00e4nde bei wesentlichen Vorlieferanten eintreten. Die bezeichneten Umst\u00e4nde entlasten uns auch dann, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen. Wir zeigen diese Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst dem K\u00e4ufer an. Eine Mitteilung kann unterbleiben, wenn dem K\u00e4ufer die Umst\u00e4nde bereits bekannt sind. Dauern diese Umst\u00e4nde mehr als 3 Monate an, haben wir auch das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Auf Verlangen des K\u00e4ufers haben wir zu erkl\u00e4ren, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werden. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Beide Vertragspartner d\u00fcrfen ohne Schadensersatzverpflichtung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn feststeht, dass die Vertragserf\u00fcllung aufgrund dieser Umst\u00e4nde unm\u00f6glich geworden ist. Wird die Auslieferung aus Gr\u00fcnden, welche wir nicht zu vertreten haben vor\u00fcbergehend verhindert oder verz\u00f6gert, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend um die nachweisbare Dauer des Hindernisses. Bei der Berechnung der Fristverl\u00e4ngerung ist eine angemessene Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Lieferhandlungen zu ber\u00fccksichtigen. Erf\u00fcllungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers oder Anspr\u00fcche anstatt der Leistung sind w\u00e4hrend des Behinderungszeitraumes ausgeschlossen. 8. Verzug, Haftungsbeschr\u00e4nkung Ist ein ausdr\u00fccklicher Fixtermin nicht vereinbart, tritt Lieferverzug erst nach Mahnung ein. Der K\u00e4ufer kann vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zur\u00fccktreten. Auch nach Fristablauf ist der K\u00e4ufer zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist uns vor Absendung des Liefergegenstandes oder Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen. Wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen hinsichtlich des Verzugseintrittes Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das Interesse des K\u00e4ufers an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gef\u00e4hrdet, beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und maximal 5% des Kaufpreises der versp\u00e4teten Teile der Lieferung begrenzt. Soweit rechtzeitige Teillieferungen f\u00fcr den Besteller nicht zumutbar sind, bleiben sie bei Berechnung der Haftungsobergrenze (maximal 5% des Gesamtkaufpreises der Lieferung) au\u00dfer Betracht. Sch\u00e4den aus Miet- oder Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Stillstandskosten, entgangener Gewinn oder Dritten gegen\u00fcber versprochene Vertragsstrafen welche aufgrund der versp\u00e4teten Lieferung beim K\u00e4ufer oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und der K\u00e4ufer bei Vereinbarung des Termins schriftlich auf die konkret bei Termin\u00fcberschreitung drohenden Sch\u00e4den und Kosten hingewiesen hat. Im \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 9. Preise, Mindestbestellwert, Nebenkosten Unsere Preise verstehen sich \u2013 soweit in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes angegeben wurde - in EURO netto frei Lieferanschrift gem\u00e4\u00df Versandklausel, zuz\u00fcglich der im Lieferzeitpunkt g\u00fcltigen Mehrwertsteuer, nur f\u00fcr den jeweiligen Einzelauftrag und die aufgef\u00fchrten Leistungen. Sonderleistungen sind gesondert zu verg\u00fcten. Die Konditionen und Nebenkosten sind f\u00fcr jedes Unternehmen von NOVOFERM dezentral geregelt und in der Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des betreffenden Unternehmens \u2013 mit dem Sie Ihren Vertrag abschlie\u00dfen - bekanntgeben. Bei Lieferung frei Baustelle versteht sich der Preis stets frei LKW an befahrbarer Stra\u00dfe ebenerdig angefahren, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Unterschreitung des Mindestbestellwerts f\u00fcr Baustellenlieferungen berechnen wir Anlieferkosten, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Lieferadressen mit Insel- oder Gebirgslage ohne LKW-Zufahrt f\u00fchren zu einem zeitlichen und logistischen Mehraufwand. Nach Abstimmung \u00fcber den zus\u00e4tzlichen Aufwand im multimodalen Verkehr (F\u00e4hre, Schiffsfracht, Hubschrauber, etc.) berechnet NOVOFERM den Mehraufwand nach Eigenkosten, zzgl. eines Speditionszuschlages von 25% auf die Sonderfrachtkosten an den K\u00e4ufer. F\u00fcr Paketanlieferung gelten die Bedingungen der beauftragten Dienstleister. Alle Inseln, die eine direkte Br\u00fcckenverbindung zum Festland haben, gelten nicht als Insellagen (Fehmarn, Poel, R\u00fcgen, Usedom, Zingst), dort gelten die Preise und Transportbedingungen f\u00fcr das nationale Festland. Das Abladen einschlie\u00dflich Transport zur Verwendungs- und Lagerstelle obliegt dem K\u00e4ufer. Stellt der K\u00e4ufer keinen Gabelstapler und kein Ladepersonal zur Verf\u00fcgung ist unser Transporteur berechtigt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers selbst abzuladen. Steht am Abladeort kein Ablademittel (Kran, Gabelstapler) zur Verf\u00fcgung kann auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers eine Entladehilfe (Mitnahme-Stapler) nebst Bedienpersonal zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Bestellung ist sp\u00e4testens unverz\u00fcglich nach Erhalt des Lieferavis vorzunehmen. Anderenfalls sind Mehraufwand oder R\u00fcckfrachten vom K\u00e4ufer zu verg\u00fcten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, \u00fcbernehmen wir die Kosten f\u00fcr Fracht und Verpackung bei einem Gesamtwert (je Anlieferung), dessen aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. NOVOFERM beh\u00e4lt sich f\u00fcr einzelne Gruppenunternehmen die unterschiedliche Festlegung von Mindestbestellwerten oder die Erhebung von Mindermengenzuschl\u00e4gen bei Bestellungen unter dem Mindestbestellwert vor. F\u00fcr die Paketanlieferung von Ersatz- oder Kleinteilen per Post oder Frachtf\u00fchrer berechnen wir f\u00fcr Porto und Verpackung von der Versandart abh\u00e4ngige Pauschalen, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. F\u00fcr die Ankunftszeit haften wir ausschlie\u00dflich im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbedingungen des beauftragten Frachtf\u00fchrers. Falls Preise nicht verbindlich in schriftlicher Form vereinbart wurden, gelten die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise, ansonsten die bei Vertragsausf\u00fchrung g\u00fcltigen Preise gem\u00e4\u00df unserer jeweils einschl\u00e4gigen Preisliste. Soweit nichts anderes vereinbart ist (z. B. Festpreise), ist den Vertragspartnern eine Preis\u00e4nderung vorbehalten, wenn sich zwischen Preisvereinbarung und Ausf\u00fchrung des Auftrages Rohstoffpreise, Preise von Vorlieferanten, L\u00f6hne, Transportkosten, Steuers\u00e4tze oder sonstige Kostenfaktoren um mehr als 5% \u00e4ndern und die konkrete \u00c4nderung bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. Die Beweislast tr\u00e4gt der Steller des Anpassungsanspruchs. Der Anspruch kann fr\u00fchestens 4 Monate nach Vertragsabschluss durchgesetzt werden. 10. Zahlungsbedingungen, Inkassovollmacht, Skonto, Zahlungsverzug, Verm\u00f6gensverschlechterung, Sicherheitsleistung, Aufrechnungsverbot, Zur\u00fcckbehaltungsrechte Soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim K\u00e4ufer zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Neukunden beh\u00e4lt sich NOVOFERM f\u00fcr einzelne Gruppenunternehmen vor f\u00fcr die ersten zwei Bestellungen Lieferung gegen Vorauskasse zu verlangen. Ist die Montage als Nebenleistung geschuldet sind Zahlungen f\u00fcr den auf die Lieferung selbst anfallenden Teil des Kaufpreises bar ohne Abzug nach Auslieferung unabh\u00e4ngig von dem Eingang der Ware und ohne R\u00fccksicht auf die zeitliche Ausf\u00fchrung der Montageleistungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu leisten. Teillieferungen sind gem\u00e4\u00df unseren Zahlungsbedingungen jeweils gesondert zu bezahlen. Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten. Unsere Vertreter, Au\u00dfendienstmitarbeiter, Lagerverwalter und \u00e4hnliche Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie von uns schriftlich hierzu erm\u00e4chtigt sind. Trotzdem an sie geleistete Zahlungen gelten als Erf\u00fcllung erst nach Zahlungseingang bei uns. \u201eNOVOFERM wird Rechnungen zuk\u00fcnftig ausschlie\u00dflich per E-Mail versenden, beh\u00e4lt sich die Wahl des postalischen Rechnungsversands jedoch vor. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass er die Rechnungen elektronisch erh\u00e4lt. Diese werden im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse \u00fcbersandt, ersatzweise an die bislang bekannte E-Mail Adresse. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen daf\u00fcr zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgem\u00e4\u00df abrufen kann. Eine \u00c4nderung der f\u00fcr den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverz\u00fcglich mitteilen und haftet f\u00fcr ansonsten entstehende Kosten vollumf\u00e4nglich. Die elektronische Rechnung gilt am Folgetag des Eingangs der E-Mail als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.\u201c Ein Skontoabzug ist nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung zul\u00e4ssig. Ist im Einzelfall ein Skontoabzug vereinbart, besteht das Recht zum Skontoabzug dann nicht, wenn bereits eine andere Rechnung mit Zahlungsverzug des K\u00e4ufers vorliegt. Zahlungen werden dann zun\u00e4chst auf etwaige Zinsforderungen und auf die \u00e4ltesten Forderungsr\u00fcckst\u00e4nde angerechnet. Besteht ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt die Ank\u00fcndigung der Belastung in der Rechnung. Bei Widerspruch zum elektronischen Rechnungsversand und einem vereinbarten Zahlungsziel unter 3 Tagen (Postlaufzeit der Rechnung) wird die Rechnung vorab zur Kenntnisnahme in Textform oder per Telefax \u00fcbermittelt. Die Lastschrift erfolgt entsprechend der getroffenen Vereinbarung. F\u00fcr R\u00fccklastschriften berechnen wir neben den verauslagten Bankkosten angemessene Bearbeitungsgeb\u00fchren f\u00fcr die internen Bearbeitungskosten, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Wird das vereinbarte Nettozahlungsziel \u00fcberschritten, sind wir, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Anspr\u00fcche, berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 %-Punkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz mindestens aber 12 % zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren oder h\u00f6heren Verzugsschadens ist zul\u00e4ssig. Einger\u00e4umte Rabatte, Boni und sonstige Verg\u00fcnstigungen entfallen f\u00fcr alle vom Zahlungsverzug betroffenen Lieferungen. Einger\u00e4umte Skonti entfallen bei Zahlungsverzug insgesamt. Eingehende Teilzahlungen oder Zahlungen ohne Zahlungsbestimmung werden nach Eintritt des Zahlungsverzugs zun\u00e4chst auf etwaige Zinsforderungen und dann auf die \u00e4ltesten Forderungsr\u00fcckst\u00e4nde angerechnet. Kommt der K\u00e4ufer mit f\u00e4lligen Zahlungen in Verzug oder werden uns Umst\u00e4nde bekannt, die begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers begr\u00fcnden, sind wir unabh\u00e4ngig von zuvor vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigt, nach unserer Wahl entweder angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Als angemessen sind im Zweifel Zahlungen anzusehen, welche im Insolvenzverfahren als Bargesch\u00e4ft akzeptiert oder als nicht anfechtbar angesehen werden. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, so haben wir weiter das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Frist die Erf\u00fcllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz statt der Gegenleistung zu verlangen. Der K\u00e4ufer kann in allen F\u00e4llen bis zum Zugang unserer R\u00fccktrittserkl\u00e4rung die urspr\u00fcnglich vereinbarten Zahlungsbedingungen durch \u00dcbersendung einer selbstschuldnerischen, unbedingten und unbefristeten Bankb\u00fcrgschaft in H\u00f6he des noch ausstehenden Kaufpreises einschlie\u00dflich Nebenkosten f\u00fcr Verpackung, Versand und Transportkosten (f\u00fcr Spediteur, Transporteur, Transportversicherer, etc.), einschlie\u00dflich etwaiger Verg\u00fctungsanspr\u00fcche aus Nachtr\u00e4gen oder Leistungen gem\u00e4\u00df Abschnitt IV wiederherstellen. Ist die Verg\u00fctung nicht vereinbart, ist die orts\u00fcbliche, angemessene Verg\u00fctung abzusichern. Auf Verlangen teilen wir die aus unserer Sicht erforderliche Sicherungssumme mit, an die wir uns im Sinne der Klausel gebunden halten. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels oder bei Insolvenzantragsstellung k\u00f6nnen wir den Einbau oder die Weiterver\u00e4u\u00dferung der gelieferten Ware untersagen und die Herausgabe an uns verlangen. Die Rechte und Pflichten aus Abschnitt II Ziffer 15 (Eigentumsvorbehalt) bleiben unber\u00fchrt. Der K\u00e4ufer kann mit Gegenanspr\u00fcchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind, oder wenn ein anh\u00e4ngiger Rechtsstreit nicht durch die Aufrechnung verz\u00f6gert wird. Gleiches gilt f\u00fcr die Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten des K\u00e4ufers. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der K\u00e4ufer jedoch nur befugt, wenn es auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. 11. Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht, Beanstandungen Transportsch\u00e4den (insbesondere sichtbare Verpackungssch\u00e4den, Glasbruch etc.) und Mengenabweichungen sind an Ort und Stelle der Anlieferung zu pr\u00fcfen und sofort gegen\u00fcber dem Transporteur zu r\u00fcgen und schriftlich vom Transporteur best\u00e4tigen zu lassen. Hierf\u00fcr hat der K\u00e4ufer geeignetes Personal zur Verf\u00fcgung zu stellen. Kann bei Lieferung der Ware an die Baustelle die Ware nicht sofort \u00fcbergeben und abgenommen werden, hat der K\u00e4ufer zu beweisen, dass die Lieferung unvollst\u00e4ndig war oder Transportsch\u00e4den aufweist. Beanstandungen offensichtlicher Sch\u00e4den, Falschlieferungen und sonstiger offensichtlicher M\u00e4ngel, sowie die Unvollst\u00e4ndigkeit der Lieferung sind uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Die von uns gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich auf M\u00e4ngel zu untersuchen, auch wenn vorher Muster \u00fcbersandt waren. Die (Teil-) Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Untersuchung erkennbare M\u00e4ngel oder Beschaffenheitsabweichungen nicht vor dem Einbau durch den K\u00e4ufer oder der Weiterverarbeitung oder innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns ger\u00fcgt worden sind. Erst sp\u00e4ter erkennbare M\u00e4ngel und Abweichungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Nur wenn der K\u00e4ufer seinen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten vereinbarungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist, stehen ihm die nachfolgenden Mangelanspr\u00fcche und bei Weiterverkauf der Ware die gesetzlichen R\u00fcckgriffsrechte zu. Ausgeschlossen von der Gew\u00e4hrleistung sind insbesondere M\u00e4ngel, die erst mitgeteilt wurden, nachdem der Liefergegenstand trotz erkennbarer Mangelhaftigkeit be- oder verarbeitet oder umgebildet wurde. Uns ist Gelegenheit einzur\u00e4umen, die Beanstandung zu \u00fcberpr\u00fcfen, wenn dies m\u00f6glich ist. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet mit der Beanstandung aussagekr\u00e4ftige Lichtbilder oder Beschreibungen des Mangels, seiner Symptome oder Ursachen an uns zu \u00fcbermitteln, soweit dies in Bezug auf die Beanstandung zumutbar erscheint. Anderenfalls entfallen M\u00e4ngel- und Garantieanspr\u00fcche, wenn der Anlieferzustand nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden kann. Kosten, die uns durch unberechtigte M\u00e4ngelr\u00fcgen entstehen, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. 12. Garantien, M\u00e4ngelanspr\u00fcche, Gew\u00e4hrleistungsfrist Garantieerkl\u00e4rungen m\u00fcssen ausdr\u00fccklich in der Auftragsbest\u00e4tigung als solche bezeichnet enthalten sein oder nachtr\u00e4glich schriftlich vereinbart werden. Es gelten die besonderen Garantiebedingungen des Abschnitts II Ziffer 14n. Werbliche Angaben \u00fcber Eigenschaften unserer Erzeugnisse, ihrer Verarbeitung und Anwendung, \u00fcber besondere Ma\u00dfgenauigkeit sowie \u00fcber die Einhaltung von DIN-Vorschriften werden nur dann Vertragsinhalt oder garantierte Beschaffenheit, wenn dies im jeweiligen Fall ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Produkt\u00e4nderungen sind jederzeit m\u00f6glich und k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass werbliche Angaben zeitlich \u00fcberholt sind. Keine Gew\u00e4hr wird \u00fcbernommen f\u00fcr Differenzen in Qualit\u00e4t, Abmessung, Dichte, Gewicht u.\u00e4., wenn solche Differenzen branchen- und material\u00fcbliche Abweichungen nicht \u00fcberschreiten, insbesondere, wenn sie innerhalb des Toleranzbereiches von G\u00fcterichtlinien oder Normen liegen. Besondere Anforderungen an genaue Ma\u00dfhaltigkeit m\u00fcssen bei der Bestellung ausdr\u00fccklich angegeben und von uns best\u00e4tigt werden. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, welche auf nachfolgend aufgef\u00fchrten Ursachen beruhen. unsachgem\u00e4\u00dfe oder nachl\u00e4ssige Verwendung und Behandlung unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung fehlerhafte Montage, Einbau oder falsche Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte falsche oder nicht rechtzeitig aufgebrachte Schutzanstriche Verwendung ungeeigneter Lacke, M\u00f6rtel, Kleber, etc. bei Vertragsabschluss nicht bekannte Eigenschaften oder Anforderungen der vom K\u00e4ufer f\u00fcr den Liefergegenstand vorgesehenen Einbausituation. Nichtbeachtung von Schutzvorschriften oder Schutzanordnungen im Einzelfall Nichtbeachtung der Montageanleitung, Bedienungsanleitung oder Wartungsanleitung Fehlende oder fehlerhafte Einweisung des Nutzers/Bedienpersonals fehlender Probebetrieb nat\u00fcrliche Abnutzung nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df lichtbedingte Farb- und Oberfl\u00e4chenver\u00e4nderungen fehlende oder fehlerhafte Wartung, insbesondere durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel Verwendung ungeeigneter Ersatzteile durch den K\u00e4ufer oder Dritte Nicht sachgerechte oder fehlerhafte Instandhaltung oder Instandsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte Chemische, elektronische oder elektrische Einfl\u00fcsse (z.B. Magnetfelder) oder sonstige ungeeignete Umgebungsbedingungen Nicht sachgerechte Eingriffe des K\u00e4ufers oder Dritter sofern die Ursachen nicht auf unser Verschulden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Bei berechtigten, rechtzeitig geltend gemachten Beanstandungen gew\u00e4hren wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder liefern Ersatz. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Freigabe f\u00fcr die Verschrottung oder sonstige umweltgerechte Entsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist mit uns abzustimmen. F\u00fcr Ersatzlieferungen steht uns ein angemessener Zeitraum zur Verf\u00fcgung. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Nacherf\u00fcllung bei Nachlieferung ab Werk und bei Nachbesserung am Einbauort geschuldet. Wir sind berechtigt die Nachbesserung durch unsere Erf\u00fcllungsgehilfen vor Ort durchf\u00fchren zu lassen. Im Fall einer M\u00e4ngelbeseitigung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erh\u00f6hen, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort befindet. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass ohne unsere Kenntnis bei Vertragsabschluss die Mangelanspr\u00fcche au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erf\u00fcllen sind, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Wir sind berechtigt einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Soweit Verg\u00fctung von Arbeitsaufwand erfolgt, werden nur die f\u00fcr unsere Eigenleistungen festgesetzten Richtzeiten zu den im jeweiligen Land \u00fcblichen Lohnkosten akzeptiert. Ber\u00fchrt der Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht und liegt kein wesentlicher Mangel vor, sind wir berechtigt, statt der Nacherf\u00fcllung Minderung zu gew\u00e4hren. Die weitergehenden Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass wesentliche M\u00e4ngel von uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche am gleichen Mangel fehlgeschlagen sind, soweit nicht aufgrund des Liefergegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem K\u00e4ufer zumutbar sind. Auch nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt die Nacherf\u00fcllung zu leisten, bis uns eine eindeutige Erkl\u00e4rung des K\u00e4ufers zugegangen ist, welche weitere Leistungen von uns ausdr\u00fccklich zur\u00fcckweist. Anstatt des R\u00fccktrittes und Schadensersatzes statt der Leistung kann der K\u00e4ufer die Kosten einer Selbst- oder Ersatzvornahme verlangen, soweit diese den Nettoauftragswert des mangelhaften Teiles der Lieferung nicht \u00fcbersteigt. Die Erstattung von Ein- und Ausbaukosten im Falle eines Weiterverkaufs an Kunden des K\u00e4ufers erfolgt nur bei M\u00e4ngeln, die bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Untersuchung vor dem Weiterverkauf nicht entdeckt werden k\u00f6nnen. Die Kostenerstattung ist der H\u00f6he nach begrenzt. Soweit Verg\u00fctung von Arbeitsaufwand erfolgt, werden nur die f\u00fcr unsere Eigenleistungen festgesetzten Richtzeiten zu den im jeweiligen Land \u00fcblichen Lohnkosten akzeptiert, wenn der K\u00e4ufer eine Fristsetzung des Kunden zur Nacherf\u00fcllung (M\u00e4ngelbeseitigung) schuldhaft hat verstreichen lassen ohne die Nacherf\u00fcllung anzubieten. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann weder ein R\u00fccktritt erkl\u00e4rt werden noch \u2013 wenn wir Leistung schulden \u2013 die Abnahme verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer nicht innerhalb zwei Wochen nach Fertigstellungsanzeige oder Schlussrechnungslegung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Ein Mangelvorbehalt muss innerhalb dieser Frist erkl\u00e4rt werden. Die Dauer der Gew\u00e4hrleistung richtet sich f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen nach den gesetzlichen Fristen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. In den F\u00e4llen der Verj\u00e4hrung nach \u00a7 438 Absatz 1 Nr. 3 betr\u00e4gt die Dauer der Gew\u00e4hrleistung 1 Jahr, wenn der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs und der Kaufvertrag Handelsgesch\u00e4ft ist. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt der Fristablauf mit dem letzten Tag der Abnahme, dem Eintritt der Abnahmewirkungen (bei Abnahmeverzicht, Abnahme durch schl\u00fcssiges Verhalten des K\u00e4ufers oder nach Fristablauf gem\u00e4\u00df \u00a7 640 Absatz II BGB), oder sp\u00e4testens mit Eintritt des Abnahmeverzugs. Durch die M\u00e4ngelr\u00fcge, die Folgekorrespondenz, Ma\u00dfnahmen zur Fehler\u00fcberpr\u00fcfung und Feststellung, sowie Nacherf\u00fcllungshandlungen wird der Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist weder unterbrochen noch gehemmt. Diese Wirkungen sind im Einzelfall ausdr\u00fccklich zu vereinbaren. Mangelbedingter Schadensersatz wird durch nachfolgende Haftungsvereinbarung in Abschnitt II Ziffer 13 beschr\u00e4nkt. M\u00e4ngelanspr\u00fcche d\u00fcrfen ohne unsere vorherige Einwilligung nicht \u00fcbertragen oder abgetreten werden. Alleiniger Anspruchssteller ist der K\u00e4ufer. Garantieanspr\u00fcche sind nach den Ma\u00dfgaben der Garantiebedingungen in Abschnitt II Ziffer 14 \u00fcbertragbar. 13. Haftung Zwingende Bestimmungen der Produkthaftungsvorschriften bleiben unber\u00fchrt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haften wir bei Garantieverst\u00f6\u00dfen, Personensch\u00e4den und soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Sofern wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen fahrl\u00e4ssig eine vertragswesentliche Pflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gef\u00e4hrdet, verletzen, ist unsere Ersatzpflicht f\u00fcr Sachsch\u00e4den auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden beschr\u00e4nkt. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen. Drohen Sch\u00e4den einzutreten, hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu unterrichten. Sch\u00e4den, welche bei rechtzeitiger Unterrichtung h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen, haben wir nicht zu ersetzen. Zur Vermeidung von Folgesch\u00e4den \u2013 insbesondere durch fehlende oder eingeschr\u00e4nkte Nutzungsm\u00f6glichkeit \u2013 hat der K\u00e4ufer eine ausreichende Anzahl von Ersatzteilen (insbesondere aller Verschlei\u00dfteile), Betriebsstoffe etc. zu bevorraten. 14. Garantiebedingungen F\u00fcr Handelsware (Fremdfabrikate) gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Eine selbst\u00e4ndige Garantie im Sinne der nachfolgenden Bedingungen \u00fcbernehmen wir ausschlie\u00dflich auf NOVOFERM-Produkte als Hersteller. Das Angebot des Garantievertrages richtet sich an den K\u00e4ufer als Vertragspartner. Soweit Garantieangebote unterbreitet werden, sind diese in den jeweiligen Produktbeschreibungen (Montage- Bedienungs- oder Wartungsanleitungen) enthalten. Die jeweils aktuell g\u00fcltige Fassung stellen wir auf den Internetseiten von NOVOFERM zur Verf\u00fcgung. Auf eine f\u00f6rmliche Annahmeerkl\u00e4rung verzichten wir. Das Garantieversprechen und die jeweiligen Bedingungen unter denen der Anspruch gew\u00e4hrt wird sind produktabh\u00e4ngig. Generell gelten folgende Einschr\u00e4nkungen:. Die ausgelobte Garantiezeit beginnt mit dem \u00dcbergang der Leistungsgefahr an den K\u00e4ufer, sp\u00e4testens aber bei \u00dcbergabe des Garantiegegenstandes. Der eventuell sp\u00e4tere Verarbeitungs- oder Einbauzeitpunkt ist nicht ma\u00dfgebend und f\u00fchrt auch dann nicht zu einem Neubeginn der Frist, wenn der Garantieanspruch vom K\u00e4ufer an dessen Kunden \u00fcbertragen wird. Der Garantieanspruch richtet sich immer nur auf die kostenfreie Reparatur oder nach unserer Wahl Ersatz(teil-)lieferung. Aus- und Einbaukosten werden im Rahmen der Garantie nicht \u00fcbernommen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der begr\u00fcndende Sachverhalt auf Ursachen beruht, die der K\u00e4ufer oder der Kunde selbst zu vertreten hat, insbesondere bei: unsachgem\u00e4\u00dfer oder nachl\u00e4ssige Verwendung und Behandlung unsachgem\u00e4\u00dfer Lagerung fehlerhafter Montage, Einbau oder falscher Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte falsch oder nicht rechtzeitig aufgebrachten Schutzanstrichen Verwendung ungeeigneter Lacke, M\u00f6rtel, Kleber, etc. Nichtbeachtung von Schutzvorschriften oder Schutzanordnungen im Einzelfall Nichtbeachtung der Montageanleitung, Bedienungsanleitung oder Wartungsanleitung Fehlender oder fehlerhafter Einweisung des Nutzers/Bedienpersonals nat\u00fcrlicher Abnutzung nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df lichtbedingten Farb- und Oberfl\u00e4chenver\u00e4nderungen fehlender oder fehlerhafter Wartung, insbesondere durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel Verwendung ungeeigneter Ersatzteile durch den K\u00e4ufer oder Dritte Nicht sachgerechter oder fehlerhafter Instandhaltung oder Instandsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte Chemische, elektronische oder elektrische Einfl\u00fcsse (z.B. Magnetfelder) oder sonstige ungeeignete Umgebungsbedingungen Nicht sachgerechten Eingriffen des K\u00e4ufers oder Dritter Will der K\u00e4ufer die Anspr\u00fcche aus dem Garantievertrag an seinen Kunden \u00fcbertragen, muss ein Garantieantrag gestellt werden. Hierzu m\u00fcssen mit Einwilligung des Kunden (Art 6 Absatz I lit. a) DSGVO) die Adressdaten des Kunden und der Einbauort des betroffenen Produkts mitgeteilt werden. Der vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllte Garantieantrag ist vom Kunden zu unterzeichnen. Wir behalten uns im Einzelfall vor, aus sachlichen Gr\u00fcnden die \u00dcbertragung der Garantieanspr\u00fcche abzulehnen. 15. Eigentumsvorbehalt, (verl\u00e4ngert, erweitert), Verwahrungspflichten, Factoring, Verwertung Die Regelungen dieser Ziffer 15 Abs\u00e4tze (2) bis (15) gelten nicht f\u00fcr Vorkasse- und Barzahlungsgesch\u00e4fte (vollst\u00e4ndige Kaufpreiszahlung vor oder bei Lieferung). Im \u00dcbrigen (vollst\u00e4ndige Kaufpreiszahlung erst nach Lieferung) werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten vereinbart: Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die uns gegen den K\u00e4ufer jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gew\u00e4hrt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Gesamtforderung nachhaltig um mehr als 10 % \u00fcbersteigt: Die Ware bleibt unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt worden ist (Kontokorrentvorbehalt). Bei mehreren Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen bleibt der Eigentumsvorbehalt auch dann bestehen, wenn eine Lieferung bezahlt worden ist, jedoch aus anderen Lieferungen noch ein offener Saldo besteht (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f\u00fcr uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung gegen uns. Wird die Ware zusammen mit uns nicht geh\u00f6renden Sachen, Stoffen oder sonstigen fremden Werten auch f\u00fcr einen Dritten als Hersteller verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Ware zu den fremden Werten zur Zeit der Verarbeitung. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des K\u00e4ufers an der einheitlichen Sache wertanteilm\u00e4\u00dfig (Rechnungswert) auf uns \u00fcbergeht. Der K\u00e4ufer verwahrt, pflegt und versichert das (Mit-) Eigentum unentgeltlich und ordnungsgem\u00e4\u00df und stellt sicher, dass vom (Mit-) Eigentum keine Gefahr f\u00fcr Dritte ausgeht. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Saldo aus Kontokorrent, Verg\u00fctung f\u00fcr den Einbau, Erstattungsleistung einer Versicherung, Schadensersatz aus unerlaubter Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Ohne Einfluss auf die Abtretung bleibt der Umstand, ob der Einbau durch uns, den K\u00e4ufer oder Erf\u00fcllungsgehilfen der einen oder anderen Vertragspartei geleistet wird. Der K\u00e4ufer wird widerruflich erm\u00e4chtigt, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugserm\u00e4chtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt oder nachkommen kann. Der K\u00e4ufer ist erst nach unserer Zustimmung berechtigt, die aus dem Gesch\u00e4ftsverkehr mit seinen Kunden resultierende an uns abgetretene Forderung im Wege des echten Factorings an einen Faktor zu verkaufen. Die Forderung gegen den Faktor wird bereits jetzt in H\u00f6he von 110 % des Rechnungswertes der betroffenen Vorbehaltsware an uns abgetreten. Dient die Forderung gegen den Faktor auch anderen Eigentumsvorbehaltslieferanten als Sicherheit, ist die Abtretung auf die H\u00f6he des Anteils beschr\u00e4nkt, der sich aus dem Verh\u00e4ltnis aller durch Eigentumsvorbehalt und Abtretung gesicherten Forderungen gegen den Kunden ergibt (Quotenanteil). Mit Zahlung des Kaufpreises f\u00fcr die Forderung durch den Faktor ist unsere Forderung aus dem betroffenen Vertragsverh\u00e4ltnis gegen den Besteller sofort und ohne Skontoabzug f\u00e4llig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen. Durch den Zugriff verursachte Kosten und Sch\u00e4den tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, soweit diese nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. Der K\u00e4ufer stimmt f\u00fcr diesen Fall bereits jetzt der R\u00fccknahme der Vorbehaltsware zu. Sollte sich die Vorbehaltsware bei einem Dritten befinden, tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt seine Herausgabeanspr\u00fcche gegen den Dritten an uns ab. Soweit dem Dritten berechtigte Anspr\u00fcche an der Vorbehaltsware zustehen, werden diese ber\u00fccksichtigt. Als mittelbarer Besitzer der Vorbehaltsware haben wir das Recht zum Betreten der R\u00e4ume des K\u00e4ufers. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt ebenso wenig wie in der Offenlegung der Sicherungsabtretung ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der K\u00e4ufer selbst Kaufmann im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften ist. Der K\u00e4ufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, \u00fcber alle abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift, H\u00f6he der Forderungen, Datum und Nummer der Rechnungen zu erteilen und auf Verlangen die zur Durchsetzung der Anspr\u00fcche ben\u00f6tigten Urkunden zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware und Werte des K\u00e4ufers, welche unserer tats\u00e4chlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und nach erfolglosem Angebot einer angemessenen Abl\u00f6sesumme freih\u00e4ndig zu verwerten, wenn der K\u00e4ufer selbst Kaufmann im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften ist. F\u00fcr die Bewertung aller Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert (Sicherungswert) ma\u00dfgeblich. Wenn sich dieser nicht in zumutbarer Weise und innerhalb angemessener Zeit feststellen l\u00e4sst, sind wir berechtigt f\u00fcr die Bewertung von Warensicherheiten deren Lieferpreis ohne Ber\u00fccksichtigung von Zusatzleistungen, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatten und Fracht- und sonstiger Nebenkosten anzusetzen, f\u00fcr die Bewertung von Forderungen ist deren Nominalwert ma\u00dfgebend. 16. Technische \u00c4nderungen Technische \u00c4nderungen, die der Verbesserung des Liefergegenstandes dienen, k\u00f6nnen wir ohne vorherige Zustimmung durch den K\u00e4ufer vornehmen, sofern die \u00c4nderungen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind. 17. Datenschutzerkl\u00e4rung Wir weisen darauf hin, dass bei NOVOFERM Daten \u00fcber Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle elektronisch verarbeitet werden und behalten uns das Recht vor, die zur Erlangung einer Kreditsicherung erforderlichen Daten dem Versicherungsgeber zu \u00fcbermitteln. Bitte beachten Sie auch unsere auf den Internetseiten von NOVOFERM ver\u00f6ffentlichten Datenschutzerkl\u00e4rungen und Nutzungsbedingungen f\u00fcr Internetdienste. 18. Rechtswahl f\u00fcr Internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den Warenkauf; CISG \u2013 \u201eWiener Kaufrecht\u201c). 19. Geltende Vertragssprache, Auslegungsregeln Sofern nichts anderes vereinbart wird ist die Vertragssprache Deutsch. Existiert neben der Auftragsbest\u00e4tigung in Deutscher Sprache eine Fassung in der Sprache des K\u00e4ufers oder anderer Fremdsprache, ist f\u00fcr die Vertragsauslegung alleine die Deutsche Fassung ma\u00dfgeblich. Existiert nur eine Auftragsbest\u00e4tigung in Fremdsprache, ist deren in die Deutsche Sprache \u00fcbersetzter Wortlaut f\u00fcr die Auslegung ma\u00dfgeblich. Besteht zwischen den Vertragspartnern Uneinigkeit \u00fcber den Wortlaut einer \u00dcbersetzung gem\u00e4\u00df Absatz (1), wird gemeinsam und auf Kosten beider Parteien ein \u00f6ffentlich bestellter Urkunden\u00fcbersetzer beauftragt, dessen \u00dcbersetzungswortlaut f\u00fcr die Vertragsauslegung ma\u00dfgeblich ist. Kann die Frage der Vertragsauslegung oder der geltenden Fassung nicht einvernehmlich gekl\u00e4rt werden, bestimmt das zust\u00e4ndige Gericht die Auslegungsgrundlage selbst\u00e4ndig. 20. Zahlungsort, Gerichtsstand Wenn der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Vertragspflichten des K\u00e4ufers gegen\u00fcber der: Novoferm GmbH deren Sitz in 46419 Isselburg-Werth Novoferm Vertriebs GmbH deren Sitz in D-46419 Isselburg-Werth Novoferm Spare Parts GmbH deren Sitz in D-46459 Rees DSS Docking Solution und Service GmbH deren Sitz in D-30419 Hannover Novoferm Verladetechnik und Service GmbH deren Sitz in D-52353 D\u00fcren Novoferm tormatic GmbH deren Sitz in D-44145 Dortmund Novoferm Riexinger T\u00fcrenwerke GmbH deren Sitz in D-74336 Brackenheim-Hausen Novoferm Siebau GmbH deren Gesch\u00e4ftsanschrift in D-57223 Kreuztal. Wenn der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland unterh\u00e4lt, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gegen\u00fcber der: Novoferm GmbH D-46419 Isselburg-Werth (AG Bocholt) Novoferm Vertriebs GmbH D-46419 Isselburg-Werth (AG Bocholt) Novoferm Spare Parts GmbH D-46459 Rees (AG Coesfeld) DSS Docking Solution und Service GmbH D-30175 Hannover (AG Hannover) Novoferm Verladetechnik und Service GmbH D-52353 D\u00fcren (AG D\u00fcren) Novoferm tormatic GmbH D-44145 Dortmund (AG Dortmund) Novoferm Riexinger T\u00fcrenwerke GmbH D-74072 Heilbronn/Neckar (AG Heilbronn) Novoferm Siebau GmbH D-46459 Rees (AG Coesfeld) Dies gilt entsprechend f\u00fcr Gerichtsverfahren gegen den K\u00e4ufer. Wir sind aber auch berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich am Sitz des K\u00e4ufers vorzugehen. Abschnitt III Werkliefervertrag 21. Erg\u00e4nzung zu Abschnitt II Absatz 5: Annahmeverzug bei Sonderware Wenn und soweit der eingelagerte Liefergegenstand nach Vorgaben des K\u00e4ufers hergestellt ist oder aufgrund der Vorgaben des K\u00e4ufers nicht unmittelbar anderweitig verkauft werden kann (Sonderware) und der K\u00e4ufer den Kaufpreis und / oder die Kosten der Einlagerung und Lagerhaltung trotz Fristsetzung und Androhung der Vernichtung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers zu vernichten. In diesem Fall schuldet der K\u00e4ufer den Kaufpreis, die Kosten f\u00fcr Ein- und Auslagerung, Lagergeld und die Vernichtungskosten nach Abzug des Schrottwerts der Ware. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, innerhalb der Frist schadensmindernde Verwertungsvorschl\u00e4ge zu unterbreiten und die Ware nach Bezahlung jederzeit auf eigene Kosten abzuholen oder selbst einlagern zu lassen. Sonderware ist generell vom Umtausch oder Stornierung ausgeschlossen. 22. Mitwirkung des K\u00e4ufers, Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungsw\u00fcnsche, keine Warenr\u00fccknahme, Auswirkungen auf Preis und Leistungszeit Jede Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Klarstellung aller f\u00fcr den Herstellungsbeginn wesentlichen Einzelheiten, nach Freigabe der Pl\u00e4ne zur Produktion oder Beschaffung der Ware und nach Zahlungseingang, soweit eine Zahlungsf\u00e4lligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Die Einhaltung der Lieferzeit oder Leistungszeit durch uns setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern gekl\u00e4rt und alle Mitwirkungspflichten des K\u00e4ufers erf\u00fcllt sind. Ist der K\u00e4ufer zur Mitwirkung verpflichtet oder obliegt dem K\u00e4ufer eine f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung wesentliche Mitwirkungshandlung, fordern wir diese vor der Herstellung des Liefergegenstandes formlos an. Die vereinbarte Lieferfrist verl\u00e4ngert sich gem\u00e4\u00df Absatz (4) es sei denn, wir haben die Verz\u00f6gerung zu vertreten. Auch ohne Anforderung verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist wenn und solange der K\u00e4ufer seine bereits bei Vertragsabschluss vereinbarten Vertragspflichten, Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten nicht erf\u00fcllt hat. Insbesondere gilt dies wenn der K\u00e4ufer: \u2022 die Lieferung von Pl\u00e4nen oder Daten (f\u00fcr den Liefergegenstand oder damit herzustellender oder zu bearbeitender Bauvorhaben) \u2022 die Beistellung von Material oder Zubeh\u00f6r (f\u00fcr den Liefergegenstand oder damit herzustellender oder zu bearbeitender Bauvorhaben) \u2022 die Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen \u2022 die rechtzeitige Genehmigung der Produktionszeichnungen oder \u2022 die Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder Abschlagszahlung Wird die Herstellung oder Auslieferung oder unsere Nebenleistung aus Gr\u00fcnden, welche wir nicht zu vertreten haben vor\u00fcbergehend verhindert oder verz\u00f6gert, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit (bzw. Leistungszeit) entsprechend um die nachweisbare Dauer des Hindernisses. Bei der Berechnung der Fristverl\u00e4ngerung ist eine angemessene Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Leistungshandlungen zu ber\u00fccksichtigen. Leistungsanspr\u00fcche des Kunden oder Anspr\u00fcche anstatt der Leistung w\u00e4hrend des Behinderungszeitraumes sind ausgeschlossen. Durch nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- oder Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche des K\u00e4ufers verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend in angemessener Weise. Wird die Herstellung oder Auslieferung oder unsere Leistung aus diesen Umst\u00e4nden oder auf Wunsch des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so werden hierdurch entstandene Mehrkosten in Rechnung gestellt und sind vom K\u00e4ufer zu erstatten. \u00c4nderungen nach Freigabe der Pl\u00e4ne zur Produktion oder Beschaffung sind nur noch gegen \u00dcbernahme der bereits entstandenen Kosten m\u00f6glich. Die Bearbeitungskosten f\u00fcr die nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung stellen wir nach Aufwand, mindestens aber EURO 80,-- zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung. Bestell\u00e4nderungen nach Produktionsbeginn sind nicht mehr m\u00f6glich. Auftragsgem\u00e4\u00df gefertigte Waren sind von der R\u00fcckgabe generell ausgeschlossen. 23. Erg\u00e4nzung zu Abschnitt II Absatz 11: Gew\u00e4hrleistung Bei Fertigung nach Zeichnungen des K\u00e4ufers verantworten wir \u2013 unabh\u00e4ngig von sonstigen Gew\u00e4hrleistungs- und Haftungsbeschr\u00e4nkungen \u2013 nur die zeichnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung. Entsprechendes gilt f\u00fcr sonstige Vorgaben und Spezifikationen des K\u00e4ufers. Auf erkennbare Bedenken weisen wir hin. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, welche auf nachfolgend aufgef\u00fchrten Ursachen beruhen: \u2022 Unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung (vgl. Mitwirkungspflichten Ziffer 22) F\u00fcr Ersatzlieferungen steht uns ein angemessener, insbesondere der f\u00fcr die Herstellung der Ersatzware erforderliche Zeitraum zur Verf\u00fcgung. Abschnitt IV Erg\u00e4nzende Bedingungen f\u00fcr Montagenebenleistungen 24. Geltungsbereich Schulden wir neben der Lieferung auch die Montage der gelieferten Gegenst\u00e4nde, gelten erg\u00e4nzend nachfolgende Montagebedingungen. Diese Bedingungen gelten nicht f\u00fcr separat beauftragte Renovierungs-, Montage-, Reparatur- oder Instandsetzungsleistungen, Kontroll-, Wartungs- oder Pr\u00fcfdienstleistungen (Serviceleistungen). Sie ersetzen die Regelungen der Abschnitte II und III nur soweit dies ausdr\u00fccklich bestimmt ist. Die Regelungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung. Die Regelungen \u00fcber den Eigentumsvorbehalt (Abschnitt II Ziffer 15) bleiben davon unber\u00fchrt Vertragsinhalt. 25. \u00dcbertragung der Ausf\u00fchrungspflicht Mitbeauftragte Montageleistungen werden nach unserem Ermessen einer dritten Firma oder Person zur Ausf\u00fchrung \u00fcbertragen. Der beauftragte Dritte ist unser Erf\u00fcllungsgehilfe gem\u00e4\u00df Abschnitt II Ziffer 13 (5). Der beauftragte Dritte hat keine Vertretungsmacht. F\u00fcr Bestellungen (z.B. Ersatzteile, Zusatzleistungen, \u00c4nderungsw\u00fcnsche o.\u00c4.) sind sie Erkl\u00e4rungsboten und leiten die Willenserkl\u00e4rung des K\u00e4ufers/Auftraggebers im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang an uns weiter. Zur Vermeidung von Verz\u00f6gerungen oder Nichtzugang sollten \u00c4nderungsw\u00fcnsche, Bestellungen o.\u00c4. direkt vom K\u00e4ufer/Auftraggeber an unseren zust\u00e4ndigen Projektleiter \u00fcbermittelt werden. 26. Mitwirkungspflicht des K\u00e4ufers/Auftraggebers zur Vorbereitung der Arbeiten Der K\u00e4ufer/Auftraggeber hat alle Vorbereitungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer ungehinderten und st\u00f6rungsfreien Montage zu treffen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat er nach Vorliegen der Voraussetzungen unsere Leistung abzurufen. Bei Feuer- und Rauchschutzabschl\u00fcssen m\u00fcssen die W\u00e4nde und T\u00fcr-/Tor\u00f6ffnungen, wie in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und der f\u00fcr das Produkt zutreffenden Montageanleitung vorgeschrieben hergestellt sein. Die entsprechenden Dokumente sind unter www.novoferm.de abrufbar. Die Ma\u00dftoleranzen m\u00fcssen der DIN 18100 entsprechen. Bei \u201erauchdichten\u201c T\u00fcren, Schiebetoren, Roll- und Sektionaltoren, muss im Schwellenbereich die Ebenheitstoleranz des Fu\u00dfbodens nach DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 4 mit erh\u00f6hter Anforderung bauseits ausgef\u00fchrt werden. Weiterhin ist der Boden gem\u00e4\u00df den Vorgaben unserer Allgemeinen bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) bzw. des Allgemeinen bauaufsichtlichen Pr\u00fcfzeugnisses (AbP) glatt, eben und fugenlos herzustellen. Bei Montagebeginn m\u00fcssen alle T\u00fcr- und Tor\u00f6ffnungen unbehindert zug\u00e4nglich sein, damit unsere Monteure die Arbeit ohne Wartezeiten aufnehmen k\u00f6nnen. Bei Ladebr\u00fccken kann die gesamte Montage in einem Zug und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden und beinhaltet keine Stemm- und Brecharbeiten, sowie keine Maurer-, Putz-, Betonier-, Versiegelungs- oder Verfugungsarbeiten. Die Zufahrt zu den Gruben der \u00dcberladebr\u00fccken muss von au\u00dfen mit Teleskopstapler m\u00f6glich sein. Folgende bauseitige Leistungen sind zum angegebenen Liefertermin ungehindert f\u00fcr NOVOFERM kostenlos nutzbar hergestellt: \u2022 Eventuell ben\u00f6tigte Unterkonstruktion (falls nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten). \u2022 Die eventuell notwendigen Elektroanschl\u00fcsse (je nach Produkt) bzw. Baustrom (400 V, 16 A) sind bis zur \u00d6ffnung verlegt. \u2022 Meterriss an jeder Tor\u00f6ffnung. \u2022 Ebene, tragf\u00e4hige und versatzfreie Montagefl\u00e4che. Leitern, Ger\u00e4te und Hebeb\u00fchnen m\u00fcssen standfest aufgestellt werden k\u00f6nnen. \u2022 Geschlossener Bauk\u00f6rper im Bereich der Tore und \u00dcberladebr\u00fccken (Dach und Wand regendicht). \u2022 Fester, ebener und tragf\u00e4higer Hallenboden bis mindestens 250 mm \u00fcber Oberkante Fertigfu\u00dfboden. \u2022 Sofern n\u00f6tig Reinigung der von NOVOFERM gelieferten Produkte von etwaigen auf der Baustelle entstandenen Verunreinigungen durch Dritte. Damit die Ware ohne Behinderung und Mehrkosten bis zur Montagestelle transportiert werden kann, sind folgende Mitwirkungshandlungen des K\u00e4ufers/Auftraggebers erforderlich: \u2022 Eine Abladem\u00f6glichkeit in der N\u00e4he des Geb\u00e4udes, befahrbar mit Sattelzug (40 Tonnen), ist sicherzustellen. \u2022 ein Andienen der Ware in das Geb\u00e4ude mit unserem Mitnahmestapler zu erm\u00f6glichen. F\u00fcr das Abladen und den Transport zum Montageort ist eine ausreichend gro\u00dfe, ebene und befestigte Fl\u00e4che erforderlich. \u2022 ein entsprechend der Produktgr\u00f6\u00dfe bemessener Geb\u00e4udezugang und Transportweg bis zur Einbaustelle muss zur Verf\u00fcgung gestellt werden. \u2022 auch innerhalb des Geb\u00e4udes muss ein entsprechend befahrbarer Transportweg auf die einzelnen Stockwerke zur Verf\u00fcgung gestellt werden. \u2022 auf beiden Seiten der Montage\u00f6ffnungen sind feste Standfl\u00e4chen mit entsprechender Gr\u00f6\u00dfe vorzuhalten. F\u00fcr die Montagefahrzeuge sind kostenlose geeignete Parkm\u00f6glichkeiten in der direkten N\u00e4he der Baustelle vorzuhalten. F\u00fcr die Einlagerung von T\u00fcren, Tore und Zubeh\u00f6r ist vom K\u00e4ufer/Auftraggeber ein geeigneter abschlie\u00dfbarer Raum/Container im Geb\u00e4ude zur Verf\u00fcgung zu stellen. Hilfskr\u00e4fte f\u00fcr eventuell anfallende Transport-, Stemmarbeiten, Hilfsstoffe wie Hebezeuge, Strom, Wasser etc. sind vom K\u00e4ufer/Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos an der Montagestelle bereitzustellen. Lochstemm- und Maurerarbeiten, Auf- und Abbau von Ger\u00fcsten sowie Installationsarbeiten sind vom K\u00e4ufer/Auftraggeber zu \u00fcbernehmen. Durch bauseits verursachte Erschwernisse und Behinderungen entstandene Mehrkosten und der Mehraufwand des mit der Ausf\u00fchrung beauftragten Montageunternehmers werden auf Nachweis an den K\u00e4ufer/Auftraggeber weiterberechnet. 27. Baustellensicherheit, umweltgerechte Entsorgung F\u00fcr die Sicherheit der Baustelle ist der K\u00e4ufer/Auftraggeber verantwortlich. Unsere Fachbauleitung oder unsere Monteure werden auf erkannte Risiken hinweisen. Wird die Gefahrenquelle nicht unverz\u00fcglich beseitigt, muss die Montage in den gef\u00e4hrdeten Montagebereichen abgebrochen werden. Dadurch entstehende Mehrkosten werden auf Nachweis an den K\u00e4ufer/Auftraggeber weiterberechnet. Der K\u00e4ufer/Auftraggeber ist f\u00fcr die Bereitstellung von Abfallbeh\u00e4ltern und Schuttcontainern verantwortlich, in die wir unser Verpackungsmaterial oder den von uns eventuell verursachten Bauschutt ablegen k\u00f6nnen. Die umweltgerechte Entsorgung erfolgt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers/Auftraggebers. Steht ein Container nicht zur Verf\u00fcgung, entsorgen wir auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers/Auftraggebers. 28. Durchf\u00fchrung der Montage, Sichtabnahme und Gefahren\u00fcbergang bei Baustellennutzung der Leistungsgegenst\u00e4nde Die Montage \u00fcbernehmen wir im Rahmen der VOB/C, Metallbauarbeiten DIN 18360. Nach der VOB/C sind unter anderem Maurer- und Stemmarbeiten, das Ausgie\u00dfen und das elastische Ausfugen der Wandanschl\u00fcsse keine Nebenleistungen und somit nicht Bestanteil des Auftrages, wenn nicht explizit im Auftrag enthalten (siehe Ziffer 29 Absatz (6)). Bei kraftbet\u00e4tigten Produkten (T\u00fcren, Tore, etc.) f\u00fchren wir, soweit m\u00f6glich, im Zuge der schlosserm\u00e4\u00dfigen Montage, einen Probelauf durch und pr\u00fcfen damit die Torfunktion. W\u00fcnscht der K\u00e4ufer/Auftraggeber die erste Inbetriebnahme durch uns, m\u00fcssen wir die daf\u00fcr anfallende Arbeitszeit und die Reisekosten berechnen. Der K\u00e4ufer/Auftraggeber schuldet eine Sichtabnahme nach Tormontage zur Dokumentation der Schadensfreiheit. Ist die Nutzung der montierten Leistungsgegenst\u00e4nde bereits vor Abnahme beabsichtigt, geht die Verg\u00fctungsgefahr f\u00fcr die erbrachte Teilleistung nach Best\u00e4tigung der Schadensfreiheit auf den K\u00e4ufer/Auftraggeber \u00fcber. Wir bieten die \u00dcberarbeitung (Beseitigung von Sch\u00e4den) innerhalb angemessener Zeit an. M\u00fcssen Teile nachbestellt oder nachproduziert werden, k\u00f6nnen \u2013 soweit zul\u00e4ssig - auch provisorische Ma\u00dfnahmen angeboten werden. Alternativ zur \u00dcberarbeitung gem\u00e4\u00df Absatz (3) k\u00f6nnen geeignete Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr vorzeitig zur Nutzung vorgesehene Teilleistungen angeboten werden. 29. Leistungsgrenzen, nicht enthaltene Nebenleistungen, bauseitig zu erbringende Fertigstellung Die Betriebsbereitschaft bzw. die Funktionsf\u00e4higkeit wird bei kraftbet\u00e4tigten T\u00fcren und Toren erst nach der bauseitigen internen Elektroinstallation und durch Auflegen (Anschlie\u00dfen) der entsprechenden Zuleitung erreicht. Nach den Leistungsgrenzen der DIN Vorschrift ist das Versetzen und Anschlie\u00dfen aller elektrischen Teile gem\u00e4\u00df unseren Schaltpl\u00e4nen sowie die Stromzuf\u00fchrung und Verdrahtung der Teile untereinander mit den daf\u00fcr erforderlichen Leitungen eine bauseitige Leistung. Bei Beauftragung der Elektroinstallation an uns ist die Installation und Inbetriebnahme in unseren Preisen enthalten. Das Herstellen und Auflegen der Zuleitung bleibt in allen F\u00e4llen eine bauseitige Leistung. Aus Erfahrung m\u00fcssen wir Ihnen jedoch empfehlen, die interne Installation und Inbetriebnahme von uns auf Material- und Lohnnachweis ausf\u00fchren zulassen. Nur dann k\u00f6nnen wir die Funktionsf\u00e4higkeit der von uns gelieferten Toranlagen sicherstellen. Bei erg\u00e4nzender Beauftragung der Elektroinstallation setzen wir voraus, dass die Zuleitung bis zum Schaltkasten sowie die Lieferung und das Versetzen des Hauptschalters bzw. der 400 Volt - Steckdosen bereits vor der Installation bauseits erfolgt ist. Bei \u0022rauchdichten T\u00fcren\u0022 (nach DIN 18095) muss die Zarge zulassungsbedingt zumindest einseitig, vorzugsweise auf Bandseite, bauseits zur Wand hin abgefugt werden. Die Verfugung kann bei NovoPorta Premio - T\u00fcren (bei kombiniertem Brandschutz mit Rauchschutz) entfallen, wenn diese in massiven W\u00e4nden montiert und mit mineralischem M\u00f6rtel (mindestens der M\u00f6rtelgruppe II) hinterf\u00fcllt sind. Bei Montage auf bauseitige Stahlkonstruktion (bei Feuerschutzabschl\u00fcssen nicht zul\u00e4ssig) werden die von uns gelieferten Teile angeschwei\u00dft und kaltverzinkt bzw. grundiert. Nach den Leistungsgrenzen der DIN-Vorschrift (18360 ATV Metallbauarbeiten) ist das zulassungsgerechte Hinterf\u00fcllen oder Abfugen unserer Produkte, insbesondere der Zargen und Schwellen nach deren Befestigung an das Bauwerk gem\u00e4\u00df den Vorgaben bauaufsichtlicher Zulassungen oder den anerkannten Regeln der Technik (z.B. Hinterf\u00fcllen, Stopfen, Vergie\u00dfen, Verm\u00f6rteln oder dauerelastisches Verfugen) eine besondere Leistung, die entweder bauseitig erbracht oder zus\u00e4tzlich in Auftrag gegeben werden muss. Gleiches gilt f\u00fcr den Ausgleich von Rohbautoleranzen (Abschnitt 4.2.10 DIN 18360). Eine erg\u00e4nzende Beauftragung dieser Sonderleistungen ist nach Absprache m\u00f6glich. Sind die Anschluss- oder Ausgleichsarbeiten an uns beauftragt, wird die Hinterf\u00fcllung oder Versiegelung nach Zulassung und Absprache durchgef\u00fchrt. Bei Verguss wird der Raum zwischen T\u00fcrzarge und Wand mit Zementm\u00f6rtel der M\u00f6rtelgruppe II gef\u00fcllt. Der noch sichtbare Anschluss zwischen T\u00fcrzarge und Wand verbleibt (auch bei Sichtbeton oder Sichtmauerwerk) mit der sich ergebenden Oberfl\u00e4che und wird nicht gespachtelt. S\u00e4mtliche Spachtel-, Beiputz- oder Malerarbeiten sind bauseitige Leistungen. Unsere Erf\u00fcllungsgehilfen sind nicht auf diese Arbeiten eingerichtet. Sind die Verfugungsarbeiten mitbeauftragt, werden diese in Silikon oder Acryl (wahlweise in wei\u00df, betongrau oder transparent) ausgef\u00fchrt. Das Versetzen und/oder die Befestigung der Torfeststeller, bzw. der Wand- oder Bodent\u00fcrpuffer ist einschlie\u00dflich Anreisekosten zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten, wenn die Wand bzw. der Fu\u00dfboden zum Zeitpunkt der Montageleistung noch nicht fertig gestellt ist, wahlweise eine bauseitige Leistung. Dies gilt auch, wenn der Feststeller einbetoniert werden muss. 30. Montagetermin, Hindernisse, Verl\u00e4ngerung des Montagezeitraums Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Montagetermin erst durch unsere Best\u00e4tigung verbindlich. Hindernisse, Erschwernisse oder \u00c4nderungen des Leistungsumfangs verl\u00e4ngern den Montagezeitraum. Ein verbindlich best\u00e4tigter Termin entf\u00e4llt in diesen F\u00e4llen und muss ggf. unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde neu vereinbart werden. Bei jeder Wiederaufnahme der Leistungshandlungen nach nicht von NOVOFERM zu vertretenden Unterbrechungen muss der neue Leistungszeitraum eingeplant, disponiert und neu vereinbart werden. Es obliegt dem Kunden, die Wiederaufnahme der Leistungshandlung rechtzeitig abzurufen. 31. \u00c4nderungen des Montageauftrags Werden unsere Monteure im Zuge der vereinbarten Montagearbeiten aufgefordert, andere oder nicht beauftragte Montageleistungen zu erledigen werden nach Arbeitsende entsprechende Rapporte vorgelegt. Die ge\u00e4nderten oder zus\u00e4tzlichen Arbeiten sind als Stundenlohnarbeiten zu verg\u00fcten und k\u00f6nnen eine Verl\u00e4ngerung der Montagezeit bedingen. 32. Montagepreis, Berechnung von Wartezeiten, keine Anrechnung von Eigenleistungen Die vereinbarten Montagepreise setzen voraus, dass die Montage aller Teile des Gesamtauftrages behinderungs- und erschwernisfrei und in einem Zuge durchgef\u00fchrt werden kann. Wartezeiten und Kosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche Anfahrten oder \u00dcbernachtungen am Montageort, die durch fehlende oder versp\u00e4tete Ausf\u00fchrung der Mitwirkungspflichten des K\u00e4ufers/Auftraggebers, fehlenden oder zu sp\u00e4t ausgef\u00fchrten bauseitigen Leistungen oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden entstehen, werden zus\u00e4tzlich berechnet. Dies gilt auch im Falle einer Unterbrechung der Montagearbeiten, die durch den Auftraggeber zu vertreten ist und die einen Abzug der Monteure von der Montagestelle erforderlich macht. F\u00fcr eigene Mitarbeit bei der Montage selbst kann der K\u00e4ufer/Auftraggeber ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung weder eine Verg\u00fctung noch Abz\u00fcge vom vereinbarten Kaufpreis oder Werklohn verlangen. 33. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden wie auch Wartezeiten und Montageunterbrechungen auf Nachweis abgerechnet. Hierf\u00fcr gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tze, deren aktuelle H\u00f6he und deren Zuschl\u00e4ge f\u00fcr \u00dcberstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Daneben berechnen wir die \u00fcbliche Ausl\u00f6sung f\u00fcr Spesen je Monteur und Tag, deren aktuelle H\u00f6he wir bezogen auf die tats\u00e4chliche Dauer der Abwesenheit der f\u00fcr Sie eingesetzten Monteure in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Bei Abwesenheit mit erforderlicher \u00dcbernachtung sind zus\u00e4tzlich die \u00dcbernachtungskosten der Monteure f\u00fcr ein angemessenes Quartier auf Nachweis zu erstatten. 34. Fahrtkosten, Entfernung zum Leistungsort Fahrzeit/Reisezeit ist Arbeitszeit (vgl. Absatz 33 (2). Die Fahrzeit bestimmt sich nach Entfernung zum Leistungsort, Zeitpunkt und Verkehrsbedingungen. Die Reisezeit ist von Flug-/Fahrpl\u00e4nen und dem Leistungsangebot der Personenbef\u00f6rderer abh\u00e4ngig. Die Auswahl des f\u00fcr die Leistung geeigneten Erf\u00fcllungsgehilfen treffen wir nach eigenem Ermessen unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Kunden (\u00a7 315 III BGB). NOVOFERM unterh\u00e4lt mit eigenen Servicegesellschaften und deren Standorte, mit NOVOFERM-Vertragsmonteuren und Servicepartnern ein Deutschlandweites Netz von Erf\u00fcllungsgehilfen. Die Anfahrt erfolgt entweder vom Standort des f\u00fcr den Auftrag ausgew\u00e4hlten oder vereinbarten Erf\u00fcllungsgehilfen oder einem vorgelagerten Serviceeinsatzort, entsprechend auch die R\u00fcckfahrt. Die Disposition der Monteure h\u00e4ngt von unterschiedlichen Kriterien ab. Bei der Auswahl ber\u00fccksichtigt werden insbesondere das Knowhow des Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr den betroffenen Leistungsgegenstand (Produkt-Know-How), dessen Verf\u00fcgbarkeit und Eignung f\u00fcr die Umst\u00e4nde der Art des Einsatzes (z.B. Noteins\u00e4tze), Umst\u00e4nde und Umfang der Vertragsleistung (Anzahl der ben\u00f6tigten Service-Mitarbeiter), z.B. f\u00fcr Langzeitbaustellen oder Sonderbauten. Auch regionale Besonderheiten wie z.B. die Fl\u00e4chenabdeckung (z.B. in strukturschwachen Gebieten) k\u00f6nnen weitere Anfahrtswege bedingen. Die Anzahl der zu disponierenden Service-Mitarbeiter ist auch von gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Richtlinien der Berufsgenossenschaften (Unfallverh\u00fctungsvorschriften) abh\u00e4ngig. Die Anfahrt kann je nach Situation und Bedarf des Kunden mit mehreren Monteuren in einem Fahrzeug oder aber auch mit mehreren Monteuren in verschiedenen Fahrzeugen von unterschiedlichen Standorten aus erfolgen. Die Auswahlentscheidung trifft der Montagedisponent nach Auftragserteilung und Klarheit aller technischen Fragen im Regelfall 14 Tage vor dem geplanten Leistungsbeginn. Legt der Kunde besonderen Wert auf den Einsatz bestimmter Erf\u00fcllungsgehilfen muss dies bereits bei der Bestellung mitgeteilt oder nachtr\u00e4glich bei \u00dcbernahme der durch den Wunsch verursachten Mehrkosten und Leistungszeitrisiken vereinbart werden. Fahrtkosten mit Montage-/Servicefahrzeug werden auf der Grundlage der f\u00fcr Sie gefahrenen Kilometer f\u00fcr jedes Fahrzeug mit einer Kilometerpauschale berechnet, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Eventuell anfallende Parkierungskosten berechnen wir nach tats\u00e4chlichem Aufwand. Reisekosten werden im angemessenen Umfang (Flug: Economy, Bahn: 2.Klasse, sitzreserviert) auf Nachweis erstattet. 35. Leistungsnachweise, Beweislast Der Kunde hat die geleistete Arbeitszeit auf unser Verlangen t\u00e4glich, sp\u00e4testens jedoch nach Abschluss der Arbeiten auf den T\u00e4tigkeitsberichten (Rapporten) zu bescheinigen. Vom Kunden vorbehaltlos unterschriebene T\u00e4tigkeitsberichte sind im Hinblick auf die rapportierten Fahrt- und Leistungszeiten, Stoffe und Materialien f\u00fcr den Kunden grunds\u00e4tzlich unanfechtbare Abrechnungsgrundlagen. Unterschreibt ein Erf\u00fcllungsgehilfe (z.B. Bauleiter) oder Verrichtungsgehilfe (z.B. Facilitymanager) ohne Vertretungsmacht des Kunden den Rapport, hat der Kunde den Nachweis zu f\u00fchren, dass die rapportierten Inhalte nicht zutreffen. Nicht unterschriebene T\u00e4tigkeitsberichte werden mit der Rechnung an den Kunden \u00fcbersandt. Widerspricht der Kunde den rapportierten Inhalten nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, hat der Kunde den Nachweis zu f\u00fchren, dass die rapportierten Inhalte nicht zutreffen. 36. Leistungsgefahr, Abnahme, Abnahmeverzug Ist eine Bringschuld vereinbart, geht die Leistungsgefahr abweichend zu Abschnitt II Ziffer 4 mit dem Einbau der gelieferten Gegenst\u00e4nde auf den K\u00e4ufer/Auftraggeber \u00fcber. Entsteht nach dem Einbau ein Schaden an den gelieferten Gegenst\u00e4nden, sind wir nicht verpflichtet, den Schaden zu beseitigen oder noch einmal zu liefern, wenn die Schadensursache in einem Versto\u00df gegen eine Schutzanordnung beruht oder wenn die gelieferten Gegenst\u00e4nde vor der Abnahme genutzt werden (z.B. T\u00fcren, Schl\u00f6sser, etc.) (vgl. Ziffer 28 Absatz (3) und (4)). Eine Abnahme der Nebenleistung ist nicht geschuldet. Nach Fertigstellungsanzeige des beauftragten Monteurs benachrichtigen wir den K\u00e4ufer/Auftraggeber. Eine gemeinsame Untersuchung der eingebauten Waren kann auf Kosten des K\u00e4ufers/Auftraggebers vereinbart werden. Ist eine Abnahme ausdr\u00fccklich vereinbart und erfolgt die Abnahme nicht sofort nach Ende der Montagearbeiten, so gilt die Leistung sp\u00e4testens mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ende der Arbeiten - jedenfalls aber sofort nach Inbenutzungnahme der Leistung - als abgenommen. Die Montage des Zubeh\u00f6rs (Beschl\u00e4ge, etc.) ist unmittelbar im Zuge der schlosserm\u00e4\u00dfigen Montage (Einbau der T\u00fcren, Tore, etc.) geschuldet. Wird aus bauseitigen Gr\u00fcnden (z.B. nachfolgende Maler oder Bodenbelagsarbeiten) eine gesonderte Montage notwendig und werden dadurch die Arbeiten wesentlich (mehr als zwei Wochen) unterbrochen, sind wir berechtigt, eine Teilschlussrechnung auf der Grundlage der Angebotskalkulation bzw. Auftragsbest\u00e4tigung f\u00fcr die abgeschlossene, schlosserm\u00e4\u00dfige Montage durchzuf\u00fchren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Teilabnahme durchzuf\u00fchren. Absatz 4 gilt entsprechend. Die Leistungsgefahr geht mit der Teilabnahme auf den Auftraggeber \u00fcber. Gegebenenfalls entstehende Mehraufw\u00e4nde der Monteure durch R\u00fcstzeiten oder zus\u00e4tzliche Anfahrten rechnen wir auf Nachweis ab. 37. G\u00fcltigkeit, Abl\u00f6sung alter Bedingungen Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine individuelle Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmung nicht ber\u00fchrt. Die vorstehenden Bedingungen l\u00f6sen alle Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der in Absatz 1 genannten NOVOFERM-Gruppenunternehmen ab und gelten f\u00fcr alle ab dem 01.06.2020 geschlossenen Vertr\u00e4ge. Isselburg-Werth im M\u00e4rz 2020 Die Gesch\u00e4ftsleitung der NOVOFERM Gruppenunternehmen","teaser":"AGBs Novoferm Firmengruppe Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland Stand 01/20 G\u00fcltig ab 01.06.2020 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland, Stand 01/2020","url":"https://www.tormatic.de/footer-meta-menu/agb","novofermType_stringS":"pages","_version_":1850655693005127680,"indexed":"2025-12-05T08:20:02Z","content":"AGBs Novoferm Firmengruppe Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland Stand 01/20 G\u00fcltig ab 01.06.2020 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland, Stand 01/2020 gelten f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge und Werkliefervertr\u00e4ge mit und ohne Montagenebenleistung von NOVOFERM. Der pers\u00f6nliche Geltungsbereich erstreckt sich Stand 01.01.2020 auf nachfolgende Gruppenunternehmen: o Novoferm GmbH, Sch\u00fcttensteiner Str. 26, 46419 Isselburg (Reg.: AG Coesfeld HRB 7771) o Novoferm Vertriebs GmbH, Sch\u00fcttensteiner Str. 26, 46419 Isselburg (Reg.: AG Coesfeld HRB 12057) o Novoferm Spare Parts GmbH, Isselburger Stra\u00dfe 31, 46459 Rees (Reg.: AG Coesfeld HRB 13895) o DSS Docking Solution und Service GmbH, Springrad 4, 30419 Hannover (Reg.: AG Hannover HRB 202851) o Novoferm Verladetechnik und Service GmbH, Willi-Bleicher-Stra\u00dfe 7 (Gewerbegebiet \u2013 Im gro\u00dfen Tal), 52353 D\u00fcren (Reg.: AG D\u00fcren HRB 2646) o Novoferm tormatic GmbH, Eisenh\u00fcttenweg 6, 44145 Dortmund, (Reg.: AG Dortmund HRB 14016) o Novoferm Riexinger T\u00fcrenwerke GmbH, Industriestra\u00dfe 12, 74336 Brackenheim (Reg.: AG Stuttgart HRB 320355) o Novoferm Siebau GmbH, Backeswiese 23, 57223 Kreuztal (Reg.: AG Coesfeld HRB 14898) nachfolgend zusammengefasst NOVOFERM und im Folgenden als jeweiliger Vertragspartner des Kunden \u201ewir\u201c genannt. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 01/20 gelten nur im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Die Bedingungen liegen unseren Kaufvertr\u00e4gen und Werkliefervertr\u00e4gen mit und ohne Montagenebenleistung mit uns ausschlie\u00dflich zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder sp\u00e4testens durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Bei \u00f6ffentlichen Vergaben (VOB/A, VOL/A) gelten unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht, selbst wenn im Einzelfall im Angebot oder dessen Teilen auf sie verwiesen wird. Anders lautende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht von uns ausdr\u00fccklich schriftlich akzeptiert werden. Unsere Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 01/2020 finden keine Anwendung f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge \u00fcber Service-, Wartungs-, Montage-, Reparatur- und sonstige Nebenleistungen, welche nicht blo\u00dfe Nebenpflichten eines Kaufvertrages darstellen. F\u00fcr selbst\u00e4ndig begr\u00fcndete Vertragsverh\u00e4ltnisse, welche eine Dienstleistung (Dienstvertr\u00e4ge) oder einen Leistungserfolg zum Vertragsinhalt haben (Werkvertr\u00e4ge) finden die Service-, Montage- und Reparaturbedingungen Stand 01/20 als spezielle Sonderregelung Anwendung. Ausgenommen sind Bauvertr\u00e4ge, f\u00fcr diese gelten die individuell verhandelten und vereinbarten Bedingungen des Vertrages. \u201eDie Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand 01/2020 finden keine Anwendung auf Vertr\u00e4ge, die Sie \u00fcber unsere Plattform mit Novoferm-H\u00e4ndlern abschlie\u00dfen. F\u00fcr diese Vertr\u00e4ge finden die AGB des jeweiligen Novoferm-H\u00e4ndlers Anwendung, die Ihnen vor Abschluss des Vertrags gesondert zug\u00e4nglich gemacht werden.\u201c Abschnitt I regelt die Vertragsbedingungen f\u00fcr die Online-Verkaufsplattformen von NOVOFERM. Diese sind als reine Unternehmerplattformen ausgestaltet und f\u00fcr den Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB nicht zug\u00e4nglich. NOVOFERM betreibt derzeit folgende Plattformen: o NOVOSALES Handelsplattform der Novoferm Vertriebs GmbH o TORMATICSALES Handelsplattform der Novoferm tormatic GmbH o Novoferm Online-Shop Handelsplattform der Novoferm GmbH f\u00fcr Exportkunden o SPARE PARTS Handelsplattform der Novoferm Spare Parts GmbH o mydocking eShop Handelsplattform der DSS Docking Solution und Service GmbH Abschnitt II regelt die Kaufvertragsbedingungen, die allen Kaufvertr\u00e4gen und Werkliefervertr\u00e4gen mit und ohne Montagenebenleistung zugrunde liegen. Abschnitt III regelt die Werklieferbedingungen, die allen Kaufvertr\u00e4gen erg\u00e4nzend zugrunde liegen, wenn der Kaufgegenstand f\u00fcr den Kunden hergestellt oder nach den Vorgaben des Kunden modifiziert wird. Abschnitt IV regelt die Bedingungen f\u00fcr werkvertragliche Nebenleistungen (Montage, Inbetriebnahme) f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge mit Montagenebenleistung im Sinne der Ziffer 1 (2). Abschnitt I Vertragsbedingungen f\u00fcr die Online-Verkaufsplattformen 2. Nutzungsbedingungen, Vertragsabschluss Die Nutzung der Handelsplattformen von NOVOFERM setzt eine Registrierung bei dem jeweiligen verantwortlichen Plattformbetreiber voraus. Der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Kunden und die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform durch den Kunden ist Bedingung f\u00fcr die Einrichtung eines Kundenkontos. Zur \u00dcberpr\u00fcfung der Unternehmereigenschaft des registrierten Nutzers ist NOVOFERM vorbehalten, bei nicht im Handelsregister oder Firmenbuch eingetragenen Unternehmen die Gewerbeanmeldung und/oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzufordern. Die Bestellfunktion der Verkaufsplattformen kann der registrierte Kunde nur dann Nutzen, wenn er die Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland Stand 01/20 als Grundlage f\u00fcr die \u00fcber die Verkaufsplattform angebahnten oder abgeschlossenen Gesch\u00e4fte akzeptiert. Soweit f\u00fcr die Online-Bestellung von den AGB abweichende oder erg\u00e4nzende Bedingungen gelten, wird der Kunde im Bestellablauf informiert. Die Warenpr\u00e4sentation auf den Handelsplattformen stellt lediglich eine - f\u00fcr NOVOFERM unverbindliche - M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Kunden dar, die gezeigten Waren zu bestellen. Der Auswahl- und Bestellvorgang kann vom Kunden jederzeit abgebrochen werden. Mit Absenden der Bestellung erkl\u00e4rt der Kunde verbindlich im Sinne eines Angebots gegen\u00fcber NOVOFERM, den Inhalt des Warenkorbs kaufen zu wollen. Die Bestellung kann vor dem Versand im Warenkorb \u00fcberpr\u00fcft, ge\u00e4ndert und ausgedruckt werden. Funktionen und Befehle werden durch allgemein gebr\u00e4uchliche Piktogramme und Texteinblendungen erkl\u00e4rt. Durch Anklicken der Schaltfl\u00e4che \u201eJetzt verbindlich bestellen\u201c l\u00f6st der Kunde seine verbindliche Bestellung aus. F\u00fcr den Handelskauf und das B2B-Gesch\u00e4ft zwischen Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB sind generell keine Widerrufsm\u00f6glichkeiten vorgesehen. Die Annahme des Angebots erfolgt durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von NOVOFERM oder durch Lieferung der Ware. Die automatisch erzeugte Empfangsbest\u00e4tigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei NOVOFERM eingegangen ist und weiter bearbeitet wird. Der voraussichtliche unverbindliche Liefertermin wird in der Auftragsbest\u00e4tigung von NOVOFERM angegeben. Vor Anlieferung schwerer Lasten erh\u00e4lt der Kunde ein Lieferavis. Bei Abholbereitschaft der bestellten Ware wird der Kunde unterrichtet. NOVOFERM ist frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Die Entscheidung dar\u00fcber liegt im freien Ermessen von NOVOFERM. Wenn NOVOFERM eine Online-Bestellung nicht ausf\u00fchren will, erh\u00e4lt der Kunde statt der Auftragsbest\u00e4tigung eine entsprechende Nachricht. Der Vertragstext wird von NOVOFERM nach Vertragsschluss gespeichert. Registrierte Kunden k\u00f6nnen w\u00e4hrend eines Zeitraums von 6 Jahren nach Vertragsschluss ihre Bestellungen einsehen und ausdrucken. Abschnitt II Kaufvertragsbedingungen 3. Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote erfolgen, wenn nichts anderes ausdr\u00fccklich vermerkt ist, freibleibend. Die dem Angebot beigef\u00fcgten Unterlagen und unsere Prospekte, Kataloge und Produktpr\u00e4sentationen im Internet geben nur branchen\u00fcblich ann\u00e4hernde Angaben und Abbildungen wieder, soweit nichts anderes vermerkt ist. An den dem Angebot beigef\u00fcgten Unterlagen behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zul\u00e4ssig. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch tats\u00e4chliche Ausf\u00fchrung der Lieferung. \u00c4nderungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der Schriftform. Wird eine Willens- oder Wissenserkl\u00e4rung vom K\u00e4ufer durch Datenfern\u00fcbertragung (DF\u00dc) \u2013 insbesondere per e-Mail einschlie\u00dflich deren Dateianlagen - \u00fcbertragen, sind die von uns empfangenen oder abgerufenen Daten verbindlich. 4. Lieferung - Erf\u00fcllungsort \u2013 Gefahrtragung - Versicherung Sofern nichts anderes vereinbart ist liefern wir ab Werk (EXW Incoterms \u00ae 2020); bei Lieferung durch ein von uns mit der Herstellung beauftragtes drittes Unternehmen ab dessen jeweiliger Betriebs- oder Lagerst\u00e4tte. Angemessene Teillieferungen sind zul\u00e4ssig. Insbesondere ist die Lieferung von Sperrg\u00fctern (z.B. Zargen, T\u00fcren, Tore etc.) getrennt von deren Zubeh\u00f6r zul\u00e4ssig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die uns obliegende Lieferverpflichtung ist der vereinbarte Lieferort, hilfsweise der Sitz des NOVOFERM-Gruppenunternehmens, das den Kaufvertrag mit dem K\u00e4ufer abgeschlossen hat. Bei Abholauftr\u00e4gen ist unsere Lieferpflicht in vollem Umfang erf\u00fcllt sobald dem K\u00e4ufer die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde und dieser sich im Annahmeverzug befindet. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer mit der Bereitstellung im Abhollager \u00fcber. In sonstigen F\u00e4llen geht die Gefahr mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer sp\u00e4testens mit dem Verlassen unseres Werks oder Lagers oder des Werks oder Lagers des tats\u00e4chlichen Lieferanten auf den K\u00e4ufer \u00fcber. W\u00fcnscht der K\u00e4ufer die Auslieferung durch uns, erfolgen Verpackung, Verladung und Versand nach unserem Ermessen und stets f\u00fcr Rechnung und auf Gefahr des K\u00e4ufers. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei Verpacken, Be- und Entladen oder beim Transport mithelfen, handeln sie auf Gefahr des K\u00e4ufers als dessen Erf\u00fcllungsgehilfen.. Ware, die der K\u00e4ufer vereinbarungsgem\u00e4\u00df abzuholen hat, wird ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde und er sich mit der Abholung in Verzug befindet, auf Kosten und auf Gefahr des K\u00e4ufers aufbewahrt. Bei Anlieferungen hat der K\u00e4ufer daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass unverz\u00fcglich abgeladen werden kann. Wartestunden, Mehraufwand und -kosten aufgrund fehlender freier Zug\u00e4nglichkeit oder anderweitiger Ablieferungshindernissen, Schutz- und Einlagerungskosten oder R\u00fcckfrachten bzw. Kosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche Anfahrten werden nach tats\u00e4chlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Der Abschluss von Transport- und \u00e4hnlichen Versicherungen ist Sache des K\u00e4ufers. Bei Transportsch\u00e4den ist es Sache des K\u00e4ufers, unverz\u00fcglich bei der zust\u00e4ndigen Stelle eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen, da anderenfalls eventuelle Anspr\u00fcche gegen den Spediteur, Transporteur oder deren Versicherer entfallen k\u00f6nnen. 5. Lieferzeit, Annahmeverzug Lieferzeitangaben in Prospekten, Katalogen, Pr\u00e4sentationen im Internet, Kostenvoranschl\u00e4gen und Angeboten erfolgen unter dem Vorbehalt, dass unsere Lieferwerke und Vorlieferanten die uns gegen\u00fcber eingegangenen Verpflichtungen erf\u00fcllen k\u00f6nnen, wie wir uns Lieferm\u00f6glichkeit auch in jedem anderen Falle vorbehalten. Bei Angebot, Bestellung oder Auftragsbest\u00e4tigung angegebene Lieferfristen oder -termine werden nur dann verbindliche Vertragstermine, wenn sie ausdr\u00fccklich verbindlich vereinbart wurden. Allein ausschlaggebend f\u00fcr die Einhaltung der Lieferfrist ist die Mitteilung der Versandbereitschaft, in F\u00e4llen der Anlieferung die der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer. Die Lieferfrist ist auch dann eingehalten, wenn die wesentlichen Bestandteile der Waren zum angegebenen Zeitpunkt zum Versand bereit sind oder in F\u00e4llen der Anlieferung dem Spediteur oder Frachtf\u00fchrer \u00fcbergeben wurden; die nachtr\u00e4gliche Bereitstellung von unwesentlichem Zubeh\u00f6r hindert die Rechtzeitigkeit der Lieferung nicht. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den K\u00e4ufer mit angemessener verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern. Alternativ sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers einzulagern und den Kaufpreis in Rechnung zu stellen. Bei Annahmeverzug des K\u00e4ufers steht uns wahlweise nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen das Recht zu, entweder Annahme oder Abnahme des ganzen oder eines Teils der Lieferung oder Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Neben den nachweisbaren Schadenspositionen im Einzelfall sind wir berechtigt, 15% des Nettoauftragswertes f\u00fcr Gemeinkosten und weitere 15% als entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines nicht entstandenen oder geringeren Gemeinkostenaufwandes oder entgangenen Gewinns bleibt dem K\u00e4ufer vorbehalten. 6. Bestell\u00e4nderungen, Stornierung Bestell\u00e4nderungen f\u00fcr Lagerware sind bei Akzeptanz einer angemessenen Bearbeitungsgeb\u00fchr m\u00f6glich, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Eventuell bereits get\u00e4tigte Aufwendungen oder entstandene Kosten sind in jedem Falle einer von uns im Einzelfall genehmigten (Teil-) Stornierung zu erstatten. Bei der R\u00fccknahme von bereits gelieferter Lagerware berechnen wir f\u00fcr jede zu bearbeitende Sendung eine R\u00fccknahmegeb\u00fchr, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Die Berechnung erfolgt prozentual zum Nettowarenwert zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch mindestens in H\u00f6he der angegebenen Pauschalverg\u00fctung pro Sendung. Voraussetzung f\u00fcr eine R\u00fccknahme ist eine unbesch\u00e4digte und original verpackte Ware. 7. H\u00f6here Gewalt, von beiden Vertragspartnern nicht zu vertretende Lieferhindernisse Werden wir durch h\u00f6here Gewalt an der Lieferung gehindert, so verl\u00e4ngert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der h\u00f6heren Gewalt stehen bei Terminvereinbarung unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder vor\u00fcbergehend unm\u00f6glich machen. Beispiele daf\u00fcr sind Arbeitskampf, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, unvermeidbarer Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsst\u00f6rungen durch Zerst\u00f6rung des Betriebes im Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen oder wesentlicher Teile der Belegschaft durch Pandemien, ferner gravierende Transportst\u00f6rungen etc., z.B. Stra\u00dfenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe, generelle Fahr- oder Flugverbote. Dies gilt auch, wenn diese Umst\u00e4nde bei wesentlichen Vorlieferanten eintreten. Die bezeichneten Umst\u00e4nde entlasten uns auch dann, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen. Wir zeigen diese Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst dem K\u00e4ufer an. Eine Mitteilung kann unterbleiben, wenn dem K\u00e4ufer die Umst\u00e4nde bereits bekannt sind. Dauern diese Umst\u00e4nde mehr als 3 Monate an, haben wir auch das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Auf Verlangen des K\u00e4ufers haben wir zu erkl\u00e4ren, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werden. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Beide Vertragspartner d\u00fcrfen ohne Schadensersatzverpflichtung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn feststeht, dass die Vertragserf\u00fcllung aufgrund dieser Umst\u00e4nde unm\u00f6glich geworden ist. Wird die Auslieferung aus Gr\u00fcnden, welche wir nicht zu vertreten haben vor\u00fcbergehend verhindert oder verz\u00f6gert, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend um die nachweisbare Dauer des Hindernisses. Bei der Berechnung der Fristverl\u00e4ngerung ist eine angemessene Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Lieferhandlungen zu ber\u00fccksichtigen. Erf\u00fcllungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers oder Anspr\u00fcche anstatt der Leistung sind w\u00e4hrend des Behinderungszeitraumes ausgeschlossen. 8. Verzug, Haftungsbeschr\u00e4nkung Ist ein ausdr\u00fccklicher Fixtermin nicht vereinbart, tritt Lieferverzug erst nach Mahnung ein. Der K\u00e4ufer kann vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zur\u00fccktreten. Auch nach Fristablauf ist der K\u00e4ufer zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist uns vor Absendung des Liefergegenstandes oder Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen. Wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen hinsichtlich des Verzugseintrittes Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das Interesse des K\u00e4ufers an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gef\u00e4hrdet, beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und maximal 5% des Kaufpreises der versp\u00e4teten Teile der Lieferung begrenzt. Soweit rechtzeitige Teillieferungen f\u00fcr den Besteller nicht zumutbar sind, bleiben sie bei Berechnung der Haftungsobergrenze (maximal 5% des Gesamtkaufpreises der Lieferung) au\u00dfer Betracht. Sch\u00e4den aus Miet- oder Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Stillstandskosten, entgangener Gewinn oder Dritten gegen\u00fcber versprochene Vertragsstrafen welche aufgrund der versp\u00e4teten Lieferung beim K\u00e4ufer oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und der K\u00e4ufer bei Vereinbarung des Termins schriftlich auf die konkret bei Termin\u00fcberschreitung drohenden Sch\u00e4den und Kosten hingewiesen hat. Im \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 9. Preise, Mindestbestellwert, Nebenkosten Unsere Preise verstehen sich \u2013 soweit in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes angegeben wurde - in EURO netto frei Lieferanschrift gem\u00e4\u00df Versandklausel, zuz\u00fcglich der im Lieferzeitpunkt g\u00fcltigen Mehrwertsteuer, nur f\u00fcr den jeweiligen Einzelauftrag und die aufgef\u00fchrten Leistungen. Sonderleistungen sind gesondert zu verg\u00fcten. Die Konditionen und Nebenkosten sind f\u00fcr jedes Unternehmen von NOVOFERM dezentral geregelt und in der Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des betreffenden Unternehmens \u2013 mit dem Sie Ihren Vertrag abschlie\u00dfen - bekanntgeben. Bei Lieferung frei Baustelle versteht sich der Preis stets frei LKW an befahrbarer Stra\u00dfe ebenerdig angefahren, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Unterschreitung des Mindestbestellwerts f\u00fcr Baustellenlieferungen berechnen wir Anlieferkosten, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Lieferadressen mit Insel- oder Gebirgslage ohne LKW-Zufahrt f\u00fchren zu einem zeitlichen und logistischen Mehraufwand. Nach Abstimmung \u00fcber den zus\u00e4tzlichen Aufwand im multimodalen Verkehr (F\u00e4hre, Schiffsfracht, Hubschrauber, etc.) berechnet NOVOFERM den Mehraufwand nach Eigenkosten, zzgl. eines Speditionszuschlages von 25% auf die Sonderfrachtkosten an den K\u00e4ufer. F\u00fcr Paketanlieferung gelten die Bedingungen der beauftragten Dienstleister. Alle Inseln, die eine direkte Br\u00fcckenverbindung zum Festland haben, gelten nicht als Insellagen (Fehmarn, Poel, R\u00fcgen, Usedom, Zingst), dort gelten die Preise und Transportbedingungen f\u00fcr das nationale Festland. Das Abladen einschlie\u00dflich Transport zur Verwendungs- und Lagerstelle obliegt dem K\u00e4ufer. Stellt der K\u00e4ufer keinen Gabelstapler und kein Ladepersonal zur Verf\u00fcgung ist unser Transporteur berechtigt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers selbst abzuladen. Steht am Abladeort kein Ablademittel (Kran, Gabelstapler) zur Verf\u00fcgung kann auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers eine Entladehilfe (Mitnahme-Stapler) nebst Bedienpersonal zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Bestellung ist sp\u00e4testens unverz\u00fcglich nach Erhalt des Lieferavis vorzunehmen. Anderenfalls sind Mehraufwand oder R\u00fcckfrachten vom K\u00e4ufer zu verg\u00fcten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, \u00fcbernehmen wir die Kosten f\u00fcr Fracht und Verpackung bei einem Gesamtwert (je Anlieferung), dessen aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. NOVOFERM beh\u00e4lt sich f\u00fcr einzelne Gruppenunternehmen die unterschiedliche Festlegung von Mindestbestellwerten oder die Erhebung von Mindermengenzuschl\u00e4gen bei Bestellungen unter dem Mindestbestellwert vor. F\u00fcr die Paketanlieferung von Ersatz- oder Kleinteilen per Post oder Frachtf\u00fchrer berechnen wir f\u00fcr Porto und Verpackung von der Versandart abh\u00e4ngige Pauschalen, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. F\u00fcr die Ankunftszeit haften wir ausschlie\u00dflich im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbedingungen des beauftragten Frachtf\u00fchrers. Falls Preise nicht verbindlich in schriftlicher Form vereinbart wurden, gelten die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise, ansonsten die bei Vertragsausf\u00fchrung g\u00fcltigen Preise gem\u00e4\u00df unserer jeweils einschl\u00e4gigen Preisliste. Soweit nichts anderes vereinbart ist (z. B. Festpreise), ist den Vertragspartnern eine Preis\u00e4nderung vorbehalten, wenn sich zwischen Preisvereinbarung und Ausf\u00fchrung des Auftrages Rohstoffpreise, Preise von Vorlieferanten, L\u00f6hne, Transportkosten, Steuers\u00e4tze oder sonstige Kostenfaktoren um mehr als 5% \u00e4ndern und die konkrete \u00c4nderung bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. Die Beweislast tr\u00e4gt der Steller des Anpassungsanspruchs. Der Anspruch kann fr\u00fchestens 4 Monate nach Vertragsabschluss durchgesetzt werden. 10. Zahlungsbedingungen, Inkassovollmacht, Skonto, Zahlungsverzug, Verm\u00f6gensverschlechterung, Sicherheitsleistung, Aufrechnungsverbot, Zur\u00fcckbehaltungsrechte Soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim K\u00e4ufer zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Neukunden beh\u00e4lt sich NOVOFERM f\u00fcr einzelne Gruppenunternehmen vor f\u00fcr die ersten zwei Bestellungen Lieferung gegen Vorauskasse zu verlangen. Ist die Montage als Nebenleistung geschuldet sind Zahlungen f\u00fcr den auf die Lieferung selbst anfallenden Teil des Kaufpreises bar ohne Abzug nach Auslieferung unabh\u00e4ngig von dem Eingang der Ware und ohne R\u00fccksicht auf die zeitliche Ausf\u00fchrung der Montageleistungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu leisten. Teillieferungen sind gem\u00e4\u00df unseren Zahlungsbedingungen jeweils gesondert zu bezahlen. Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten. Unsere Vertreter, Au\u00dfendienstmitarbeiter, Lagerverwalter und \u00e4hnliche Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie von uns schriftlich hierzu erm\u00e4chtigt sind. Trotzdem an sie geleistete Zahlungen gelten als Erf\u00fcllung erst nach Zahlungseingang bei uns. \u201eNOVOFERM wird Rechnungen zuk\u00fcnftig ausschlie\u00dflich per E-Mail versenden, beh\u00e4lt sich die Wahl des postalischen Rechnungsversands jedoch vor. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass er die Rechnungen elektronisch erh\u00e4lt. Diese werden im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse \u00fcbersandt, ersatzweise an die bislang bekannte E-Mail Adresse. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen daf\u00fcr zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgem\u00e4\u00df abrufen kann. Eine \u00c4nderung der f\u00fcr den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverz\u00fcglich mitteilen und haftet f\u00fcr ansonsten entstehende Kosten vollumf\u00e4nglich. Die elektronische Rechnung gilt am Folgetag des Eingangs der E-Mail als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.\u201c Ein Skontoabzug ist nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung zul\u00e4ssig. Ist im Einzelfall ein Skontoabzug vereinbart, besteht das Recht zum Skontoabzug dann nicht, wenn bereits eine andere Rechnung mit Zahlungsverzug des K\u00e4ufers vorliegt. Zahlungen werden dann zun\u00e4chst auf etwaige Zinsforderungen und auf die \u00e4ltesten Forderungsr\u00fcckst\u00e4nde angerechnet. Besteht ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt die Ank\u00fcndigung der Belastung in der Rechnung. Bei Widerspruch zum elektronischen Rechnungsversand und einem vereinbarten Zahlungsziel unter 3 Tagen (Postlaufzeit der Rechnung) wird die Rechnung vorab zur Kenntnisnahme in Textform oder per Telefax \u00fcbermittelt. Die Lastschrift erfolgt entsprechend der getroffenen Vereinbarung. F\u00fcr R\u00fccklastschriften berechnen wir neben den verauslagten Bankkosten angemessene Bearbeitungsgeb\u00fchren f\u00fcr die internen Bearbeitungskosten, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Wird das vereinbarte Nettozahlungsziel \u00fcberschritten, sind wir, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Anspr\u00fcche, berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 %-Punkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz mindestens aber 12 % zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren oder h\u00f6heren Verzugsschadens ist zul\u00e4ssig. Einger\u00e4umte Rabatte, Boni und sonstige Verg\u00fcnstigungen entfallen f\u00fcr alle vom Zahlungsverzug betroffenen Lieferungen. Einger\u00e4umte Skonti entfallen bei Zahlungsverzug insgesamt. Eingehende Teilzahlungen oder Zahlungen ohne Zahlungsbestimmung werden nach Eintritt des Zahlungsverzugs zun\u00e4chst auf etwaige Zinsforderungen und dann auf die \u00e4ltesten Forderungsr\u00fcckst\u00e4nde angerechnet. Kommt der K\u00e4ufer mit f\u00e4lligen Zahlungen in Verzug oder werden uns Umst\u00e4nde bekannt, die begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers begr\u00fcnden, sind wir unabh\u00e4ngig von zuvor vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigt, nach unserer Wahl entweder angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Als angemessen sind im Zweifel Zahlungen anzusehen, welche im Insolvenzverfahren als Bargesch\u00e4ft akzeptiert oder als nicht anfechtbar angesehen werden. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, so haben wir weiter das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Frist die Erf\u00fcllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz statt der Gegenleistung zu verlangen. Der K\u00e4ufer kann in allen F\u00e4llen bis zum Zugang unserer R\u00fccktrittserkl\u00e4rung die urspr\u00fcnglich vereinbarten Zahlungsbedingungen durch \u00dcbersendung einer selbstschuldnerischen, unbedingten und unbefristeten Bankb\u00fcrgschaft in H\u00f6he des noch ausstehenden Kaufpreises einschlie\u00dflich Nebenkosten f\u00fcr Verpackung, Versand und Transportkosten (f\u00fcr Spediteur, Transporteur, Transportversicherer, etc.), einschlie\u00dflich etwaiger Verg\u00fctungsanspr\u00fcche aus Nachtr\u00e4gen oder Leistungen gem\u00e4\u00df Abschnitt IV wiederherstellen. Ist die Verg\u00fctung nicht vereinbart, ist die orts\u00fcbliche, angemessene Verg\u00fctung abzusichern. Auf Verlangen teilen wir die aus unserer Sicht erforderliche Sicherungssumme mit, an die wir uns im Sinne der Klausel gebunden halten. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels oder bei Insolvenzantragsstellung k\u00f6nnen wir den Einbau oder die Weiterver\u00e4u\u00dferung der gelieferten Ware untersagen und die Herausgabe an uns verlangen. Die Rechte und Pflichten aus Abschnitt II Ziffer 15 (Eigentumsvorbehalt) bleiben unber\u00fchrt. Der K\u00e4ufer kann mit Gegenanspr\u00fcchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind, oder wenn ein anh\u00e4ngiger Rechtsstreit nicht durch die Aufrechnung verz\u00f6gert wird. Gleiches gilt f\u00fcr die Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten des K\u00e4ufers. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der K\u00e4ufer jedoch nur befugt, wenn es auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. 11. Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht, Beanstandungen Transportsch\u00e4den (insbesondere sichtbare Verpackungssch\u00e4den, Glasbruch etc.) und Mengenabweichungen sind an Ort und Stelle der Anlieferung zu pr\u00fcfen und sofort gegen\u00fcber dem Transporteur zu r\u00fcgen und schriftlich vom Transporteur best\u00e4tigen zu lassen. Hierf\u00fcr hat der K\u00e4ufer geeignetes Personal zur Verf\u00fcgung zu stellen. Kann bei Lieferung der Ware an die Baustelle die Ware nicht sofort \u00fcbergeben und abgenommen werden, hat der K\u00e4ufer zu beweisen, dass die Lieferung unvollst\u00e4ndig war oder Transportsch\u00e4den aufweist. Beanstandungen offensichtlicher Sch\u00e4den, Falschlieferungen und sonstiger offensichtlicher M\u00e4ngel, sowie die Unvollst\u00e4ndigkeit der Lieferung sind uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Die von uns gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich auf M\u00e4ngel zu untersuchen, auch wenn vorher Muster \u00fcbersandt waren. Die (Teil-) Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Untersuchung erkennbare M\u00e4ngel oder Beschaffenheitsabweichungen nicht vor dem Einbau durch den K\u00e4ufer oder der Weiterverarbeitung oder innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns ger\u00fcgt worden sind. Erst sp\u00e4ter erkennbare M\u00e4ngel und Abweichungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Nur wenn der K\u00e4ufer seinen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten vereinbarungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist, stehen ihm die nachfolgenden Mangelanspr\u00fcche und bei Weiterverkauf der Ware die gesetzlichen R\u00fcckgriffsrechte zu. Ausgeschlossen von der Gew\u00e4hrleistung sind insbesondere M\u00e4ngel, die erst mitgeteilt wurden, nachdem der Liefergegenstand trotz erkennbarer Mangelhaftigkeit be- oder verarbeitet oder umgebildet wurde. Uns ist Gelegenheit einzur\u00e4umen, die Beanstandung zu \u00fcberpr\u00fcfen, wenn dies m\u00f6glich ist. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet mit der Beanstandung aussagekr\u00e4ftige Lichtbilder oder Beschreibungen des Mangels, seiner Symptome oder Ursachen an uns zu \u00fcbermitteln, soweit dies in Bezug auf die Beanstandung zumutbar erscheint. Anderenfalls entfallen M\u00e4ngel- und Garantieanspr\u00fcche, wenn der Anlieferzustand nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden kann. Kosten, die uns durch unberechtigte M\u00e4ngelr\u00fcgen entstehen, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. 12. Garantien, M\u00e4ngelanspr\u00fcche, Gew\u00e4hrleistungsfrist Garantieerkl\u00e4rungen m\u00fcssen ausdr\u00fccklich in der Auftragsbest\u00e4tigung als solche bezeichnet enthalten sein oder nachtr\u00e4glich schriftlich vereinbart werden. Es gelten die besonderen Garantiebedingungen des Abschnitts II Ziffer 14n. Werbliche Angaben \u00fcber Eigenschaften unserer Erzeugnisse, ihrer Verarbeitung und Anwendung, \u00fcber besondere Ma\u00dfgenauigkeit sowie \u00fcber die Einhaltung von DIN-Vorschriften werden nur dann Vertragsinhalt oder garantierte Beschaffenheit, wenn dies im jeweiligen Fall ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Produkt\u00e4nderungen sind jederzeit m\u00f6glich und k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass werbliche Angaben zeitlich \u00fcberholt sind. Keine Gew\u00e4hr wird \u00fcbernommen f\u00fcr Differenzen in Qualit\u00e4t, Abmessung, Dichte, Gewicht u.\u00e4., wenn solche Differenzen branchen- und material\u00fcbliche Abweichungen nicht \u00fcberschreiten, insbesondere, wenn sie innerhalb des Toleranzbereiches von G\u00fcterichtlinien oder Normen liegen. Besondere Anforderungen an genaue Ma\u00dfhaltigkeit m\u00fcssen bei der Bestellung ausdr\u00fccklich angegeben und von uns best\u00e4tigt werden. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, welche auf nachfolgend aufgef\u00fchrten Ursachen beruhen. unsachgem\u00e4\u00dfe oder nachl\u00e4ssige Verwendung und Behandlung unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung fehlerhafte Montage, Einbau oder falsche Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte falsche oder nicht rechtzeitig aufgebrachte Schutzanstriche Verwendung ungeeigneter Lacke, M\u00f6rtel, Kleber, etc. bei Vertragsabschluss nicht bekannte Eigenschaften oder Anforderungen der vom K\u00e4ufer f\u00fcr den Liefergegenstand vorgesehenen Einbausituation. Nichtbeachtung von Schutzvorschriften oder Schutzanordnungen im Einzelfall Nichtbeachtung der Montageanleitung, Bedienungsanleitung oder Wartungsanleitung Fehlende oder fehlerhafte Einweisung des Nutzers/Bedienpersonals fehlender Probebetrieb nat\u00fcrliche Abnutzung nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df lichtbedingte Farb- und Oberfl\u00e4chenver\u00e4nderungen fehlende oder fehlerhafte Wartung, insbesondere durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel Verwendung ungeeigneter Ersatzteile durch den K\u00e4ufer oder Dritte Nicht sachgerechte oder fehlerhafte Instandhaltung oder Instandsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte Chemische, elektronische oder elektrische Einfl\u00fcsse (z.B. Magnetfelder) oder sonstige ungeeignete Umgebungsbedingungen Nicht sachgerechte Eingriffe des K\u00e4ufers oder Dritter sofern die Ursachen nicht auf unser Verschulden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Bei berechtigten, rechtzeitig geltend gemachten Beanstandungen gew\u00e4hren wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder liefern Ersatz. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Freigabe f\u00fcr die Verschrottung oder sonstige umweltgerechte Entsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist mit uns abzustimmen. F\u00fcr Ersatzlieferungen steht uns ein angemessener Zeitraum zur Verf\u00fcgung. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Nacherf\u00fcllung bei Nachlieferung ab Werk und bei Nachbesserung am Einbauort geschuldet. Wir sind berechtigt die Nachbesserung durch unsere Erf\u00fcllungsgehilfen vor Ort durchf\u00fchren zu lassen. Im Fall einer M\u00e4ngelbeseitigung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erh\u00f6hen, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort befindet. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass ohne unsere Kenntnis bei Vertragsabschluss die Mangelanspr\u00fcche au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erf\u00fcllen sind, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Wir sind berechtigt einen angemessenen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Soweit Verg\u00fctung von Arbeitsaufwand erfolgt, werden nur die f\u00fcr unsere Eigenleistungen festgesetzten Richtzeiten zu den im jeweiligen Land \u00fcblichen Lohnkosten akzeptiert. Ber\u00fchrt der Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht und liegt kein wesentlicher Mangel vor, sind wir berechtigt, statt der Nacherf\u00fcllung Minderung zu gew\u00e4hren. Die weitergehenden Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass wesentliche M\u00e4ngel von uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche am gleichen Mangel fehlgeschlagen sind, soweit nicht aufgrund des Liefergegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem K\u00e4ufer zumutbar sind. Auch nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt die Nacherf\u00fcllung zu leisten, bis uns eine eindeutige Erkl\u00e4rung des K\u00e4ufers zugegangen ist, welche weitere Leistungen von uns ausdr\u00fccklich zur\u00fcckweist. Anstatt des R\u00fccktrittes und Schadensersatzes statt der Leistung kann der K\u00e4ufer die Kosten einer Selbst- oder Ersatzvornahme verlangen, soweit diese den Nettoauftragswert des mangelhaften Teiles der Lieferung nicht \u00fcbersteigt. Die Erstattung von Ein- und Ausbaukosten im Falle eines Weiterverkaufs an Kunden des K\u00e4ufers erfolgt nur bei M\u00e4ngeln, die bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Untersuchung vor dem Weiterverkauf nicht entdeckt werden k\u00f6nnen. Die Kostenerstattung ist der H\u00f6he nach begrenzt. Soweit Verg\u00fctung von Arbeitsaufwand erfolgt, werden nur die f\u00fcr unsere Eigenleistungen festgesetzten Richtzeiten zu den im jeweiligen Land \u00fcblichen Lohnkosten akzeptiert, wenn der K\u00e4ufer eine Fristsetzung des Kunden zur Nacherf\u00fcllung (M\u00e4ngelbeseitigung) schuldhaft hat verstreichen lassen ohne die Nacherf\u00fcllung anzubieten. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann weder ein R\u00fccktritt erkl\u00e4rt werden noch \u2013 wenn wir Leistung schulden \u2013 die Abnahme verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer nicht innerhalb zwei Wochen nach Fertigstellungsanzeige oder Schlussrechnungslegung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Ein Mangelvorbehalt muss innerhalb dieser Frist erkl\u00e4rt werden. Die Dauer der Gew\u00e4hrleistung richtet sich f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen nach den gesetzlichen Fristen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. In den F\u00e4llen der Verj\u00e4hrung nach \u00a7 438 Absatz 1 Nr. 3 betr\u00e4gt die Dauer der Gew\u00e4hrleistung 1 Jahr, wenn der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs und der Kaufvertrag Handelsgesch\u00e4ft ist. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt der Fristablauf mit dem letzten Tag der Abnahme, dem Eintritt der Abnahmewirkungen (bei Abnahmeverzicht, Abnahme durch schl\u00fcssiges Verhalten des K\u00e4ufers oder nach Fristablauf gem\u00e4\u00df \u00a7 640 Absatz II BGB), oder sp\u00e4testens mit Eintritt des Abnahmeverzugs. Durch die M\u00e4ngelr\u00fcge, die Folgekorrespondenz, Ma\u00dfnahmen zur Fehler\u00fcberpr\u00fcfung und Feststellung, sowie Nacherf\u00fcllungshandlungen wird der Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist weder unterbrochen noch gehemmt. Diese Wirkungen sind im Einzelfall ausdr\u00fccklich zu vereinbaren. Mangelbedingter Schadensersatz wird durch nachfolgende Haftungsvereinbarung in Abschnitt II Ziffer 13 beschr\u00e4nkt. M\u00e4ngelanspr\u00fcche d\u00fcrfen ohne unsere vorherige Einwilligung nicht \u00fcbertragen oder abgetreten werden. Alleiniger Anspruchssteller ist der K\u00e4ufer. Garantieanspr\u00fcche sind nach den Ma\u00dfgaben der Garantiebedingungen in Abschnitt II Ziffer 14 \u00fcbertragbar. 13. Haftung Zwingende Bestimmungen der Produkthaftungsvorschriften bleiben unber\u00fchrt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haften wir bei Garantieverst\u00f6\u00dfen, Personensch\u00e4den und soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Sofern wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen fahrl\u00e4ssig eine vertragswesentliche Pflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gef\u00e4hrdet, verletzen, ist unsere Ersatzpflicht f\u00fcr Sachsch\u00e4den auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden beschr\u00e4nkt. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen. Drohen Sch\u00e4den einzutreten, hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu unterrichten. Sch\u00e4den, welche bei rechtzeitiger Unterrichtung h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen, haben wir nicht zu ersetzen. Zur Vermeidung von Folgesch\u00e4den \u2013 insbesondere durch fehlende oder eingeschr\u00e4nkte Nutzungsm\u00f6glichkeit \u2013 hat der K\u00e4ufer eine ausreichende Anzahl von Ersatzteilen (insbesondere aller Verschlei\u00dfteile), Betriebsstoffe etc. zu bevorraten. 14. Garantiebedingungen F\u00fcr Handelsware (Fremdfabrikate) gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Eine selbst\u00e4ndige Garantie im Sinne der nachfolgenden Bedingungen \u00fcbernehmen wir ausschlie\u00dflich auf NOVOFERM-Produkte als Hersteller. Das Angebot des Garantievertrages richtet sich an den K\u00e4ufer als Vertragspartner. Soweit Garantieangebote unterbreitet werden, sind diese in den jeweiligen Produktbeschreibungen (Montage- Bedienungs- oder Wartungsanleitungen) enthalten. Die jeweils aktuell g\u00fcltige Fassung stellen wir auf den Internetseiten von NOVOFERM zur Verf\u00fcgung. Auf eine f\u00f6rmliche Annahmeerkl\u00e4rung verzichten wir. Das Garantieversprechen und die jeweiligen Bedingungen unter denen der Anspruch gew\u00e4hrt wird sind produktabh\u00e4ngig. Generell gelten folgende Einschr\u00e4nkungen:. Die ausgelobte Garantiezeit beginnt mit dem \u00dcbergang der Leistungsgefahr an den K\u00e4ufer, sp\u00e4testens aber bei \u00dcbergabe des Garantiegegenstandes. Der eventuell sp\u00e4tere Verarbeitungs- oder Einbauzeitpunkt ist nicht ma\u00dfgebend und f\u00fchrt auch dann nicht zu einem Neubeginn der Frist, wenn der Garantieanspruch vom K\u00e4ufer an dessen Kunden \u00fcbertragen wird. Der Garantieanspruch richtet sich immer nur auf die kostenfreie Reparatur oder nach unserer Wahl Ersatz(teil-)lieferung. Aus- und Einbaukosten werden im Rahmen der Garantie nicht \u00fcbernommen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der begr\u00fcndende Sachverhalt auf Ursachen beruht, die der K\u00e4ufer oder der Kunde selbst zu vertreten hat, insbesondere bei: unsachgem\u00e4\u00dfer oder nachl\u00e4ssige Verwendung und Behandlung unsachgem\u00e4\u00dfer Lagerung fehlerhafter Montage, Einbau oder falscher Inbetriebsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte falsch oder nicht rechtzeitig aufgebrachten Schutzanstrichen Verwendung ungeeigneter Lacke, M\u00f6rtel, Kleber, etc. Nichtbeachtung von Schutzvorschriften oder Schutzanordnungen im Einzelfall Nichtbeachtung der Montageanleitung, Bedienungsanleitung oder Wartungsanleitung Fehlender oder fehlerhafter Einweisung des Nutzers/Bedienpersonals nat\u00fcrlicher Abnutzung nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df lichtbedingten Farb- und Oberfl\u00e4chenver\u00e4nderungen fehlender oder fehlerhafter Wartung, insbesondere durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel Verwendung ungeeigneter Ersatzteile durch den K\u00e4ufer oder Dritte Nicht sachgerechter oder fehlerhafter Instandhaltung oder Instandsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte Chemische, elektronische oder elektrische Einfl\u00fcsse (z.B. Magnetfelder) oder sonstige ungeeignete Umgebungsbedingungen Nicht sachgerechten Eingriffen des K\u00e4ufers oder Dritter Will der K\u00e4ufer die Anspr\u00fcche aus dem Garantievertrag an seinen Kunden \u00fcbertragen, muss ein Garantieantrag gestellt werden. Hierzu m\u00fcssen mit Einwilligung des Kunden (Art 6 Absatz I lit. a) DSGVO) die Adressdaten des Kunden und der Einbauort des betroffenen Produkts mitgeteilt werden. Der vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllte Garantieantrag ist vom Kunden zu unterzeichnen. Wir behalten uns im Einzelfall vor, aus sachlichen Gr\u00fcnden die \u00dcbertragung der Garantieanspr\u00fcche abzulehnen. 15. Eigentumsvorbehalt, (verl\u00e4ngert, erweitert), Verwahrungspflichten, Factoring, Verwertung Die Regelungen dieser Ziffer 15 Abs\u00e4tze (2) bis (15) gelten nicht f\u00fcr Vorkasse- und Barzahlungsgesch\u00e4fte (vollst\u00e4ndige Kaufpreiszahlung vor oder bei Lieferung). Im \u00dcbrigen (vollst\u00e4ndige Kaufpreiszahlung erst nach Lieferung) werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten vereinbart: Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die uns gegen den K\u00e4ufer jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gew\u00e4hrt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Gesamtforderung nachhaltig um mehr als 10 % \u00fcbersteigt: Die Ware bleibt unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt worden ist (Kontokorrentvorbehalt). Bei mehreren Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen bleibt der Eigentumsvorbehalt auch dann bestehen, wenn eine Lieferung bezahlt worden ist, jedoch aus anderen Lieferungen noch ein offener Saldo besteht (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f\u00fcr uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung gegen uns. Wird die Ware zusammen mit uns nicht geh\u00f6renden Sachen, Stoffen oder sonstigen fremden Werten auch f\u00fcr einen Dritten als Hersteller verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Ware zu den fremden Werten zur Zeit der Verarbeitung. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des K\u00e4ufers an der einheitlichen Sache wertanteilm\u00e4\u00dfig (Rechnungswert) auf uns \u00fcbergeht. Der K\u00e4ufer verwahrt, pflegt und versichert das (Mit-) Eigentum unentgeltlich und ordnungsgem\u00e4\u00df und stellt sicher, dass vom (Mit-) Eigentum keine Gefahr f\u00fcr Dritte ausgeht. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Saldo aus Kontokorrent, Verg\u00fctung f\u00fcr den Einbau, Erstattungsleistung einer Versicherung, Schadensersatz aus unerlaubter Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Ohne Einfluss auf die Abtretung bleibt der Umstand, ob der Einbau durch uns, den K\u00e4ufer oder Erf\u00fcllungsgehilfen der einen oder anderen Vertragspartei geleistet wird. Der K\u00e4ufer wird widerruflich erm\u00e4chtigt, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugserm\u00e4chtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt oder nachkommen kann. Der K\u00e4ufer ist erst nach unserer Zustimmung berechtigt, die aus dem Gesch\u00e4ftsverkehr mit seinen Kunden resultierende an uns abgetretene Forderung im Wege des echten Factorings an einen Faktor zu verkaufen. Die Forderung gegen den Faktor wird bereits jetzt in H\u00f6he von 110 % des Rechnungswertes der betroffenen Vorbehaltsware an uns abgetreten. Dient die Forderung gegen den Faktor auch anderen Eigentumsvorbehaltslieferanten als Sicherheit, ist die Abtretung auf die H\u00f6he des Anteils beschr\u00e4nkt, der sich aus dem Verh\u00e4ltnis aller durch Eigentumsvorbehalt und Abtretung gesicherten Forderungen gegen den Kunden ergibt (Quotenanteil). Mit Zahlung des Kaufpreises f\u00fcr die Forderung durch den Faktor ist unsere Forderung aus dem betroffenen Vertragsverh\u00e4ltnis gegen den Besteller sofort und ohne Skontoabzug f\u00e4llig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen. Durch den Zugriff verursachte Kosten und Sch\u00e4den tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, soweit diese nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. Der K\u00e4ufer stimmt f\u00fcr diesen Fall bereits jetzt der R\u00fccknahme der Vorbehaltsware zu. Sollte sich die Vorbehaltsware bei einem Dritten befinden, tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt seine Herausgabeanspr\u00fcche gegen den Dritten an uns ab. Soweit dem Dritten berechtigte Anspr\u00fcche an der Vorbehaltsware zustehen, werden diese ber\u00fccksichtigt. Als mittelbarer Besitzer der Vorbehaltsware haben wir das Recht zum Betreten der R\u00e4ume des K\u00e4ufers. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt ebenso wenig wie in der Offenlegung der Sicherungsabtretung ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der K\u00e4ufer selbst Kaufmann im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften ist. Der K\u00e4ufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, \u00fcber alle abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift, H\u00f6he der Forderungen, Datum und Nummer der Rechnungen zu erteilen und auf Verlangen die zur Durchsetzung der Anspr\u00fcche ben\u00f6tigten Urkunden zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wir sind berechtigt die Vorbehaltsware und Werte des K\u00e4ufers, welche unserer tats\u00e4chlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und nach erfolglosem Angebot einer angemessenen Abl\u00f6sesumme freih\u00e4ndig zu verwerten, wenn der K\u00e4ufer selbst Kaufmann im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften ist. F\u00fcr die Bewertung aller Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert (Sicherungswert) ma\u00dfgeblich. Wenn sich dieser nicht in zumutbarer Weise und innerhalb angemessener Zeit feststellen l\u00e4sst, sind wir berechtigt f\u00fcr die Bewertung von Warensicherheiten deren Lieferpreis ohne Ber\u00fccksichtigung von Zusatzleistungen, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatten und Fracht- und sonstiger Nebenkosten anzusetzen, f\u00fcr die Bewertung von Forderungen ist deren Nominalwert ma\u00dfgebend. 16. Technische \u00c4nderungen Technische \u00c4nderungen, die der Verbesserung des Liefergegenstandes dienen, k\u00f6nnen wir ohne vorherige Zustimmung durch den K\u00e4ufer vornehmen, sofern die \u00c4nderungen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind. 17. Datenschutzerkl\u00e4rung Wir weisen darauf hin, dass bei NOVOFERM Daten \u00fcber Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle elektronisch verarbeitet werden und behalten uns das Recht vor, die zur Erlangung einer Kreditsicherung erforderlichen Daten dem Versicherungsgeber zu \u00fcbermitteln. Bitte beachten Sie auch unsere auf den Internetseiten von NOVOFERM ver\u00f6ffentlichten Datenschutzerkl\u00e4rungen und Nutzungsbedingungen f\u00fcr Internetdienste. 18. Rechtswahl f\u00fcr Internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den Warenkauf; CISG \u2013 \u201eWiener Kaufrecht\u201c). 19. Geltende Vertragssprache, Auslegungsregeln Sofern nichts anderes vereinbart wird ist die Vertragssprache Deutsch. Existiert neben der Auftragsbest\u00e4tigung in Deutscher Sprache eine Fassung in der Sprache des K\u00e4ufers oder anderer Fremdsprache, ist f\u00fcr die Vertragsauslegung alleine die Deutsche Fassung ma\u00dfgeblich. Existiert nur eine Auftragsbest\u00e4tigung in Fremdsprache, ist deren in die Deutsche Sprache \u00fcbersetzter Wortlaut f\u00fcr die Auslegung ma\u00dfgeblich. Besteht zwischen den Vertragspartnern Uneinigkeit \u00fcber den Wortlaut einer \u00dcbersetzung gem\u00e4\u00df Absatz (1), wird gemeinsam und auf Kosten beider Parteien ein \u00f6ffentlich bestellter Urkunden\u00fcbersetzer beauftragt, dessen \u00dcbersetzungswortlaut f\u00fcr die Vertragsauslegung ma\u00dfgeblich ist. Kann die Frage der Vertragsauslegung oder der geltenden Fassung nicht einvernehmlich gekl\u00e4rt werden, bestimmt das zust\u00e4ndige Gericht die Auslegungsgrundlage selbst\u00e4ndig. 20. Zahlungsort, Gerichtsstand Wenn der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Vertragspflichten des K\u00e4ufers gegen\u00fcber der: Novoferm GmbH deren Sitz in 46419 Isselburg-Werth Novoferm Vertriebs GmbH deren Sitz in D-46419 Isselburg-Werth Novoferm Spare Parts GmbH deren Sitz in D-46459 Rees DSS Docking Solution und Service GmbH deren Sitz in D-30419 Hannover Novoferm Verladetechnik und Service GmbH deren Sitz in D-52353 D\u00fcren Novoferm tormatic GmbH deren Sitz in D-44145 Dortmund Novoferm Riexinger T\u00fcrenwerke GmbH deren Sitz in D-74336 Brackenheim-Hausen Novoferm Siebau GmbH deren Gesch\u00e4ftsanschrift in D-57223 Kreuztal. Wenn der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland unterh\u00e4lt, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gegen\u00fcber der: Novoferm GmbH D-46419 Isselburg-Werth (AG Bocholt) Novoferm Vertriebs GmbH D-46419 Isselburg-Werth (AG Bocholt) Novoferm Spare Parts GmbH D-46459 Rees (AG Coesfeld) DSS Docking Solution und Service GmbH D-30175 Hannover (AG Hannover) Novoferm Verladetechnik und Service GmbH D-52353 D\u00fcren (AG D\u00fcren) Novoferm tormatic GmbH D-44145 Dortmund (AG Dortmund) Novoferm Riexinger T\u00fcrenwerke GmbH D-74072 Heilbronn/Neckar (AG Heilbronn) Novoferm Siebau GmbH D-46459 Rees (AG Coesfeld) Dies gilt entsprechend f\u00fcr Gerichtsverfahren gegen den K\u00e4ufer. Wir sind aber auch berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich am Sitz des K\u00e4ufers vorzugehen. Abschnitt III Werkliefervertrag 21. Erg\u00e4nzung zu Abschnitt II Absatz 5: Annahmeverzug bei Sonderware Wenn und soweit der eingelagerte Liefergegenstand nach Vorgaben des K\u00e4ufers hergestellt ist oder aufgrund der Vorgaben des K\u00e4ufers nicht unmittelbar anderweitig verkauft werden kann (Sonderware) und der K\u00e4ufer den Kaufpreis und / oder die Kosten der Einlagerung und Lagerhaltung trotz Fristsetzung und Androhung der Vernichtung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers zu vernichten. In diesem Fall schuldet der K\u00e4ufer den Kaufpreis, die Kosten f\u00fcr Ein- und Auslagerung, Lagergeld und die Vernichtungskosten nach Abzug des Schrottwerts der Ware. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, innerhalb der Frist schadensmindernde Verwertungsvorschl\u00e4ge zu unterbreiten und die Ware nach Bezahlung jederzeit auf eigene Kosten abzuholen oder selbst einlagern zu lassen. Sonderware ist generell vom Umtausch oder Stornierung ausgeschlossen. 22. Mitwirkung des K\u00e4ufers, Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungsw\u00fcnsche, keine Warenr\u00fccknahme, Auswirkungen auf Preis und Leistungszeit Jede Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Klarstellung aller f\u00fcr den Herstellungsbeginn wesentlichen Einzelheiten, nach Freigabe der Pl\u00e4ne zur Produktion oder Beschaffung der Ware und nach Zahlungseingang, soweit eine Zahlungsf\u00e4lligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Die Einhaltung der Lieferzeit oder Leistungszeit durch uns setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern gekl\u00e4rt und alle Mitwirkungspflichten des K\u00e4ufers erf\u00fcllt sind. Ist der K\u00e4ufer zur Mitwirkung verpflichtet oder obliegt dem K\u00e4ufer eine f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung wesentliche Mitwirkungshandlung, fordern wir diese vor der Herstellung des Liefergegenstandes formlos an. Die vereinbarte Lieferfrist verl\u00e4ngert sich gem\u00e4\u00df Absatz (4) es sei denn, wir haben die Verz\u00f6gerung zu vertreten. Auch ohne Anforderung verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist wenn und solange der K\u00e4ufer seine bereits bei Vertragsabschluss vereinbarten Vertragspflichten, Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten nicht erf\u00fcllt hat. Insbesondere gilt dies wenn der K\u00e4ufer: \u2022 die Lieferung von Pl\u00e4nen oder Daten (f\u00fcr den Liefergegenstand oder damit herzustellender oder zu bearbeitender Bauvorhaben) \u2022 die Beistellung von Material oder Zubeh\u00f6r (f\u00fcr den Liefergegenstand oder damit herzustellender oder zu bearbeitender Bauvorhaben) \u2022 die Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen \u2022 die rechtzeitige Genehmigung der Produktionszeichnungen oder \u2022 die Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder Abschlagszahlung Wird die Herstellung oder Auslieferung oder unsere Nebenleistung aus Gr\u00fcnden, welche wir nicht zu vertreten haben vor\u00fcbergehend verhindert oder verz\u00f6gert, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit (bzw. Leistungszeit) entsprechend um die nachweisbare Dauer des Hindernisses. Bei der Berechnung der Fristverl\u00e4ngerung ist eine angemessene Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Leistungshandlungen zu ber\u00fccksichtigen. Leistungsanspr\u00fcche des Kunden oder Anspr\u00fcche anstatt der Leistung w\u00e4hrend des Behinderungszeitraumes sind ausgeschlossen. Durch nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- oder Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche des K\u00e4ufers verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend in angemessener Weise. Wird die Herstellung oder Auslieferung oder unsere Leistung aus diesen Umst\u00e4nden oder auf Wunsch des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so werden hierdurch entstandene Mehrkosten in Rechnung gestellt und sind vom K\u00e4ufer zu erstatten. \u00c4nderungen nach Freigabe der Pl\u00e4ne zur Produktion oder Beschaffung sind nur noch gegen \u00dcbernahme der bereits entstandenen Kosten m\u00f6glich. Die Bearbeitungskosten f\u00fcr die nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung stellen wir nach Aufwand, mindestens aber EURO 80,-- zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung. Bestell\u00e4nderungen nach Produktionsbeginn sind nicht mehr m\u00f6glich. Auftragsgem\u00e4\u00df gefertigte Waren sind von der R\u00fcckgabe generell ausgeschlossen. 23. Erg\u00e4nzung zu Abschnitt II Absatz 11: Gew\u00e4hrleistung Bei Fertigung nach Zeichnungen des K\u00e4ufers verantworten wir \u2013 unabh\u00e4ngig von sonstigen Gew\u00e4hrleistungs- und Haftungsbeschr\u00e4nkungen \u2013 nur die zeichnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung. Entsprechendes gilt f\u00fcr sonstige Vorgaben und Spezifikationen des K\u00e4ufers. Auf erkennbare Bedenken weisen wir hin. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, welche auf nachfolgend aufgef\u00fchrten Ursachen beruhen: \u2022 Unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung (vgl. Mitwirkungspflichten Ziffer 22) F\u00fcr Ersatzlieferungen steht uns ein angemessener, insbesondere der f\u00fcr die Herstellung der Ersatzware erforderliche Zeitraum zur Verf\u00fcgung. Abschnitt IV Erg\u00e4nzende Bedingungen f\u00fcr Montagenebenleistungen 24. Geltungsbereich Schulden wir neben der Lieferung auch die Montage der gelieferten Gegenst\u00e4nde, gelten erg\u00e4nzend nachfolgende Montagebedingungen. Diese Bedingungen gelten nicht f\u00fcr separat beauftragte Renovierungs-, Montage-, Reparatur- oder Instandsetzungsleistungen, Kontroll-, Wartungs- oder Pr\u00fcfdienstleistungen (Serviceleistungen). Sie ersetzen die Regelungen der Abschnitte II und III nur soweit dies ausdr\u00fccklich bestimmt ist. Die Regelungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung. Die Regelungen \u00fcber den Eigentumsvorbehalt (Abschnitt II Ziffer 15) bleiben davon unber\u00fchrt Vertragsinhalt. 25. \u00dcbertragung der Ausf\u00fchrungspflicht Mitbeauftragte Montageleistungen werden nach unserem Ermessen einer dritten Firma oder Person zur Ausf\u00fchrung \u00fcbertragen. Der beauftragte Dritte ist unser Erf\u00fcllungsgehilfe gem\u00e4\u00df Abschnitt II Ziffer 13 (5). Der beauftragte Dritte hat keine Vertretungsmacht. F\u00fcr Bestellungen (z.B. Ersatzteile, Zusatzleistungen, \u00c4nderungsw\u00fcnsche o.\u00c4.) sind sie Erkl\u00e4rungsboten und leiten die Willenserkl\u00e4rung des K\u00e4ufers/Auftraggebers im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang an uns weiter. Zur Vermeidung von Verz\u00f6gerungen oder Nichtzugang sollten \u00c4nderungsw\u00fcnsche, Bestellungen o.\u00c4. direkt vom K\u00e4ufer/Auftraggeber an unseren zust\u00e4ndigen Projektleiter \u00fcbermittelt werden. 26. Mitwirkungspflicht des K\u00e4ufers/Auftraggebers zur Vorbereitung der Arbeiten Der K\u00e4ufer/Auftraggeber hat alle Vorbereitungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer ungehinderten und st\u00f6rungsfreien Montage zu treffen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat er nach Vorliegen der Voraussetzungen unsere Leistung abzurufen. Bei Feuer- und Rauchschutzabschl\u00fcssen m\u00fcssen die W\u00e4nde und T\u00fcr-/Tor\u00f6ffnungen, wie in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und der f\u00fcr das Produkt zutreffenden Montageanleitung vorgeschrieben hergestellt sein. Die entsprechenden Dokumente sind unter www.novoferm.de abrufbar. Die Ma\u00dftoleranzen m\u00fcssen der DIN 18100 entsprechen. Bei \u201erauchdichten\u201c T\u00fcren, Schiebetoren, Roll- und Sektionaltoren, muss im Schwellenbereich die Ebenheitstoleranz des Fu\u00dfbodens nach DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 4 mit erh\u00f6hter Anforderung bauseits ausgef\u00fchrt werden. Weiterhin ist der Boden gem\u00e4\u00df den Vorgaben unserer Allgemeinen bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) bzw. des Allgemeinen bauaufsichtlichen Pr\u00fcfzeugnisses (AbP) glatt, eben und fugenlos herzustellen. Bei Montagebeginn m\u00fcssen alle T\u00fcr- und Tor\u00f6ffnungen unbehindert zug\u00e4nglich sein, damit unsere Monteure die Arbeit ohne Wartezeiten aufnehmen k\u00f6nnen. Bei Ladebr\u00fccken kann die gesamte Montage in einem Zug und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden und beinhaltet keine Stemm- und Brecharbeiten, sowie keine Maurer-, Putz-, Betonier-, Versiegelungs- oder Verfugungsarbeiten. Die Zufahrt zu den Gruben der \u00dcberladebr\u00fccken muss von au\u00dfen mit Teleskopstapler m\u00f6glich sein. Folgende bauseitige Leistungen sind zum angegebenen Liefertermin ungehindert f\u00fcr NOVOFERM kostenlos nutzbar hergestellt: \u2022 Eventuell ben\u00f6tigte Unterkonstruktion (falls nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten). \u2022 Die eventuell notwendigen Elektroanschl\u00fcsse (je nach Produkt) bzw. Baustrom (400 V, 16 A) sind bis zur \u00d6ffnung verlegt. \u2022 Meterriss an jeder Tor\u00f6ffnung. \u2022 Ebene, tragf\u00e4hige und versatzfreie Montagefl\u00e4che. Leitern, Ger\u00e4te und Hebeb\u00fchnen m\u00fcssen standfest aufgestellt werden k\u00f6nnen. \u2022 Geschlossener Bauk\u00f6rper im Bereich der Tore und \u00dcberladebr\u00fccken (Dach und Wand regendicht). \u2022 Fester, ebener und tragf\u00e4higer Hallenboden bis mindestens 250 mm \u00fcber Oberkante Fertigfu\u00dfboden. \u2022 Sofern n\u00f6tig Reinigung der von NOVOFERM gelieferten Produkte von etwaigen auf der Baustelle entstandenen Verunreinigungen durch Dritte. Damit die Ware ohne Behinderung und Mehrkosten bis zur Montagestelle transportiert werden kann, sind folgende Mitwirkungshandlungen des K\u00e4ufers/Auftraggebers erforderlich: \u2022 Eine Abladem\u00f6glichkeit in der N\u00e4he des Geb\u00e4udes, befahrbar mit Sattelzug (40 Tonnen), ist sicherzustellen. \u2022 ein Andienen der Ware in das Geb\u00e4ude mit unserem Mitnahmestapler zu erm\u00f6glichen. F\u00fcr das Abladen und den Transport zum Montageort ist eine ausreichend gro\u00dfe, ebene und befestigte Fl\u00e4che erforderlich. \u2022 ein entsprechend der Produktgr\u00f6\u00dfe bemessener Geb\u00e4udezugang und Transportweg bis zur Einbaustelle muss zur Verf\u00fcgung gestellt werden. \u2022 auch innerhalb des Geb\u00e4udes muss ein entsprechend befahrbarer Transportweg auf die einzelnen Stockwerke zur Verf\u00fcgung gestellt werden. \u2022 auf beiden Seiten der Montage\u00f6ffnungen sind feste Standfl\u00e4chen mit entsprechender Gr\u00f6\u00dfe vorzuhalten. F\u00fcr die Montagefahrzeuge sind kostenlose geeignete Parkm\u00f6glichkeiten in der direkten N\u00e4he der Baustelle vorzuhalten. F\u00fcr die Einlagerung von T\u00fcren, Tore und Zubeh\u00f6r ist vom K\u00e4ufer/Auftraggeber ein geeigneter abschlie\u00dfbarer Raum/Container im Geb\u00e4ude zur Verf\u00fcgung zu stellen. Hilfskr\u00e4fte f\u00fcr eventuell anfallende Transport-, Stemmarbeiten, Hilfsstoffe wie Hebezeuge, Strom, Wasser etc. sind vom K\u00e4ufer/Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos an der Montagestelle bereitzustellen. Lochstemm- und Maurerarbeiten, Auf- und Abbau von Ger\u00fcsten sowie Installationsarbeiten sind vom K\u00e4ufer/Auftraggeber zu \u00fcbernehmen. Durch bauseits verursachte Erschwernisse und Behinderungen entstandene Mehrkosten und der Mehraufwand des mit der Ausf\u00fchrung beauftragten Montageunternehmers werden auf Nachweis an den K\u00e4ufer/Auftraggeber weiterberechnet. 27. Baustellensicherheit, umweltgerechte Entsorgung F\u00fcr die Sicherheit der Baustelle ist der K\u00e4ufer/Auftraggeber verantwortlich. Unsere Fachbauleitung oder unsere Monteure werden auf erkannte Risiken hinweisen. Wird die Gefahrenquelle nicht unverz\u00fcglich beseitigt, muss die Montage in den gef\u00e4hrdeten Montagebereichen abgebrochen werden. Dadurch entstehende Mehrkosten werden auf Nachweis an den K\u00e4ufer/Auftraggeber weiterberechnet. Der K\u00e4ufer/Auftraggeber ist f\u00fcr die Bereitstellung von Abfallbeh\u00e4ltern und Schuttcontainern verantwortlich, in die wir unser Verpackungsmaterial oder den von uns eventuell verursachten Bauschutt ablegen k\u00f6nnen. Die umweltgerechte Entsorgung erfolgt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers/Auftraggebers. Steht ein Container nicht zur Verf\u00fcgung, entsorgen wir auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers/Auftraggebers. 28. Durchf\u00fchrung der Montage, Sichtabnahme und Gefahren\u00fcbergang bei Baustellennutzung der Leistungsgegenst\u00e4nde Die Montage \u00fcbernehmen wir im Rahmen der VOB/C, Metallbauarbeiten DIN 18360. Nach der VOB/C sind unter anderem Maurer- und Stemmarbeiten, das Ausgie\u00dfen und das elastische Ausfugen der Wandanschl\u00fcsse keine Nebenleistungen und somit nicht Bestanteil des Auftrages, wenn nicht explizit im Auftrag enthalten (siehe Ziffer 29 Absatz (6)). Bei kraftbet\u00e4tigten Produkten (T\u00fcren, Tore, etc.) f\u00fchren wir, soweit m\u00f6glich, im Zuge der schlosserm\u00e4\u00dfigen Montage, einen Probelauf durch und pr\u00fcfen damit die Torfunktion. W\u00fcnscht der K\u00e4ufer/Auftraggeber die erste Inbetriebnahme durch uns, m\u00fcssen wir die daf\u00fcr anfallende Arbeitszeit und die Reisekosten berechnen. Der K\u00e4ufer/Auftraggeber schuldet eine Sichtabnahme nach Tormontage zur Dokumentation der Schadensfreiheit. Ist die Nutzung der montierten Leistungsgegenst\u00e4nde bereits vor Abnahme beabsichtigt, geht die Verg\u00fctungsgefahr f\u00fcr die erbrachte Teilleistung nach Best\u00e4tigung der Schadensfreiheit auf den K\u00e4ufer/Auftraggeber \u00fcber. Wir bieten die \u00dcberarbeitung (Beseitigung von Sch\u00e4den) innerhalb angemessener Zeit an. M\u00fcssen Teile nachbestellt oder nachproduziert werden, k\u00f6nnen \u2013 soweit zul\u00e4ssig - auch provisorische Ma\u00dfnahmen angeboten werden. Alternativ zur \u00dcberarbeitung gem\u00e4\u00df Absatz (3) k\u00f6nnen geeignete Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr vorzeitig zur Nutzung vorgesehene Teilleistungen angeboten werden. 29. Leistungsgrenzen, nicht enthaltene Nebenleistungen, bauseitig zu erbringende Fertigstellung Die Betriebsbereitschaft bzw. die Funktionsf\u00e4higkeit wird bei kraftbet\u00e4tigten T\u00fcren und Toren erst nach der bauseitigen internen Elektroinstallation und durch Auflegen (Anschlie\u00dfen) der entsprechenden Zuleitung erreicht. Nach den Leistungsgrenzen der DIN Vorschrift ist das Versetzen und Anschlie\u00dfen aller elektrischen Teile gem\u00e4\u00df unseren Schaltpl\u00e4nen sowie die Stromzuf\u00fchrung und Verdrahtung der Teile untereinander mit den daf\u00fcr erforderlichen Leitungen eine bauseitige Leistung. Bei Beauftragung der Elektroinstallation an uns ist die Installation und Inbetriebnahme in unseren Preisen enthalten. Das Herstellen und Auflegen der Zuleitung bleibt in allen F\u00e4llen eine bauseitige Leistung. Aus Erfahrung m\u00fcssen wir Ihnen jedoch empfehlen, die interne Installation und Inbetriebnahme von uns auf Material- und Lohnnachweis ausf\u00fchren zulassen. Nur dann k\u00f6nnen wir die Funktionsf\u00e4higkeit der von uns gelieferten Toranlagen sicherstellen. Bei erg\u00e4nzender Beauftragung der Elektroinstallation setzen wir voraus, dass die Zuleitung bis zum Schaltkasten sowie die Lieferung und das Versetzen des Hauptschalters bzw. der 400 Volt - Steckdosen bereits vor der Installation bauseits erfolgt ist. Bei \u0022rauchdichten T\u00fcren\u0022 (nach DIN 18095) muss die Zarge zulassungsbedingt zumindest einseitig, vorzugsweise auf Bandseite, bauseits zur Wand hin abgefugt werden. Die Verfugung kann bei NovoPorta Premio - T\u00fcren (bei kombiniertem Brandschutz mit Rauchschutz) entfallen, wenn diese in massiven W\u00e4nden montiert und mit mineralischem M\u00f6rtel (mindestens der M\u00f6rtelgruppe II) hinterf\u00fcllt sind. Bei Montage auf bauseitige Stahlkonstruktion (bei Feuerschutzabschl\u00fcssen nicht zul\u00e4ssig) werden die von uns gelieferten Teile angeschwei\u00dft und kaltverzinkt bzw. grundiert. Nach den Leistungsgrenzen der DIN-Vorschrift (18360 ATV Metallbauarbeiten) ist das zulassungsgerechte Hinterf\u00fcllen oder Abfugen unserer Produkte, insbesondere der Zargen und Schwellen nach deren Befestigung an das Bauwerk gem\u00e4\u00df den Vorgaben bauaufsichtlicher Zulassungen oder den anerkannten Regeln der Technik (z.B. Hinterf\u00fcllen, Stopfen, Vergie\u00dfen, Verm\u00f6rteln oder dauerelastisches Verfugen) eine besondere Leistung, die entweder bauseitig erbracht oder zus\u00e4tzlich in Auftrag gegeben werden muss. Gleiches gilt f\u00fcr den Ausgleich von Rohbautoleranzen (Abschnitt 4.2.10 DIN 18360). Eine erg\u00e4nzende Beauftragung dieser Sonderleistungen ist nach Absprache m\u00f6glich. Sind die Anschluss- oder Ausgleichsarbeiten an uns beauftragt, wird die Hinterf\u00fcllung oder Versiegelung nach Zulassung und Absprache durchgef\u00fchrt. Bei Verguss wird der Raum zwischen T\u00fcrzarge und Wand mit Zementm\u00f6rtel der M\u00f6rtelgruppe II gef\u00fcllt. Der noch sichtbare Anschluss zwischen T\u00fcrzarge und Wand verbleibt (auch bei Sichtbeton oder Sichtmauerwerk) mit der sich ergebenden Oberfl\u00e4che und wird nicht gespachtelt. S\u00e4mtliche Spachtel-, Beiputz- oder Malerarbeiten sind bauseitige Leistungen. Unsere Erf\u00fcllungsgehilfen sind nicht auf diese Arbeiten eingerichtet. Sind die Verfugungsarbeiten mitbeauftragt, werden diese in Silikon oder Acryl (wahlweise in wei\u00df, betongrau oder transparent) ausgef\u00fchrt. Das Versetzen und/oder die Befestigung der Torfeststeller, bzw. der Wand- oder Bodent\u00fcrpuffer ist einschlie\u00dflich Anreisekosten zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten, wenn die Wand bzw. der Fu\u00dfboden zum Zeitpunkt der Montageleistung noch nicht fertig gestellt ist, wahlweise eine bauseitige Leistung. Dies gilt auch, wenn der Feststeller einbetoniert werden muss. 30. Montagetermin, Hindernisse, Verl\u00e4ngerung des Montagezeitraums Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Montagetermin erst durch unsere Best\u00e4tigung verbindlich. Hindernisse, Erschwernisse oder \u00c4nderungen des Leistungsumfangs verl\u00e4ngern den Montagezeitraum. Ein verbindlich best\u00e4tigter Termin entf\u00e4llt in diesen F\u00e4llen und muss ggf. unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde neu vereinbart werden. Bei jeder Wiederaufnahme der Leistungshandlungen nach nicht von NOVOFERM zu vertretenden Unterbrechungen muss der neue Leistungszeitraum eingeplant, disponiert und neu vereinbart werden. Es obliegt dem Kunden, die Wiederaufnahme der Leistungshandlung rechtzeitig abzurufen. 31. \u00c4nderungen des Montageauftrags Werden unsere Monteure im Zuge der vereinbarten Montagearbeiten aufgefordert, andere oder nicht beauftragte Montageleistungen zu erledigen werden nach Arbeitsende entsprechende Rapporte vorgelegt. Die ge\u00e4nderten oder zus\u00e4tzlichen Arbeiten sind als Stundenlohnarbeiten zu verg\u00fcten und k\u00f6nnen eine Verl\u00e4ngerung der Montagezeit bedingen. 32. Montagepreis, Berechnung von Wartezeiten, keine Anrechnung von Eigenleistungen Die vereinbarten Montagepreise setzen voraus, dass die Montage aller Teile des Gesamtauftrages behinderungs- und erschwernisfrei und in einem Zuge durchgef\u00fchrt werden kann. Wartezeiten und Kosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche Anfahrten oder \u00dcbernachtungen am Montageort, die durch fehlende oder versp\u00e4tete Ausf\u00fchrung der Mitwirkungspflichten des K\u00e4ufers/Auftraggebers, fehlenden oder zu sp\u00e4t ausgef\u00fchrten bauseitigen Leistungen oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden entstehen, werden zus\u00e4tzlich berechnet. Dies gilt auch im Falle einer Unterbrechung der Montagearbeiten, die durch den Auftraggeber zu vertreten ist und die einen Abzug der Monteure von der Montagestelle erforderlich macht. F\u00fcr eigene Mitarbeit bei der Montage selbst kann der K\u00e4ufer/Auftraggeber ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung weder eine Verg\u00fctung noch Abz\u00fcge vom vereinbarten Kaufpreis oder Werklohn verlangen. 33. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden wie auch Wartezeiten und Montageunterbrechungen auf Nachweis abgerechnet. Hierf\u00fcr gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tze, deren aktuelle H\u00f6he und deren Zuschl\u00e4ge f\u00fcr \u00dcberstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Daneben berechnen wir die \u00fcbliche Ausl\u00f6sung f\u00fcr Spesen je Monteur und Tag, deren aktuelle H\u00f6he wir bezogen auf die tats\u00e4chliche Dauer der Abwesenheit der f\u00fcr Sie eingesetzten Monteure in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Bei Abwesenheit mit erforderlicher \u00dcbernachtung sind zus\u00e4tzlich die \u00dcbernachtungskosten der Monteure f\u00fcr ein angemessenes Quartier auf Nachweis zu erstatten. 34. Fahrtkosten, Entfernung zum Leistungsort Fahrzeit/Reisezeit ist Arbeitszeit (vgl. Absatz 33 (2). Die Fahrzeit bestimmt sich nach Entfernung zum Leistungsort, Zeitpunkt und Verkehrsbedingungen. Die Reisezeit ist von Flug-/Fahrpl\u00e4nen und dem Leistungsangebot der Personenbef\u00f6rderer abh\u00e4ngig. Die Auswahl des f\u00fcr die Leistung geeigneten Erf\u00fcllungsgehilfen treffen wir nach eigenem Ermessen unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Kunden (\u00a7 315 III BGB). NOVOFERM unterh\u00e4lt mit eigenen Servicegesellschaften und deren Standorte, mit NOVOFERM-Vertragsmonteuren und Servicepartnern ein Deutschlandweites Netz von Erf\u00fcllungsgehilfen. Die Anfahrt erfolgt entweder vom Standort des f\u00fcr den Auftrag ausgew\u00e4hlten oder vereinbarten Erf\u00fcllungsgehilfen oder einem vorgelagerten Serviceeinsatzort, entsprechend auch die R\u00fcckfahrt. Die Disposition der Monteure h\u00e4ngt von unterschiedlichen Kriterien ab. Bei der Auswahl ber\u00fccksichtigt werden insbesondere das Knowhow des Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr den betroffenen Leistungsgegenstand (Produkt-Know-How), dessen Verf\u00fcgbarkeit und Eignung f\u00fcr die Umst\u00e4nde der Art des Einsatzes (z.B. Noteins\u00e4tze), Umst\u00e4nde und Umfang der Vertragsleistung (Anzahl der ben\u00f6tigten Service-Mitarbeiter), z.B. f\u00fcr Langzeitbaustellen oder Sonderbauten. Auch regionale Besonderheiten wie z.B. die Fl\u00e4chenabdeckung (z.B. in strukturschwachen Gebieten) k\u00f6nnen weitere Anfahrtswege bedingen. Die Anzahl der zu disponierenden Service-Mitarbeiter ist auch von gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Richtlinien der Berufsgenossenschaften (Unfallverh\u00fctungsvorschriften) abh\u00e4ngig. Die Anfahrt kann je nach Situation und Bedarf des Kunden mit mehreren Monteuren in einem Fahrzeug oder aber auch mit mehreren Monteuren in verschiedenen Fahrzeugen von unterschiedlichen Standorten aus erfolgen. Die Auswahlentscheidung trifft der Montagedisponent nach Auftragserteilung und Klarheit aller technischen Fragen im Regelfall 14 Tage vor dem geplanten Leistungsbeginn. Legt der Kunde besonderen Wert auf den Einsatz bestimmter Erf\u00fcllungsgehilfen muss dies bereits bei der Bestellung mitgeteilt oder nachtr\u00e4glich bei \u00dcbernahme der durch den Wunsch verursachten Mehrkosten und Leistungszeitrisiken vereinbart werden. Fahrtkosten mit Montage-/Servicefahrzeug werden auf der Grundlage der f\u00fcr Sie gefahrenen Kilometer f\u00fcr jedes Fahrzeug mit einer Kilometerpauschale berechnet, deren aktuelle H\u00f6he wir in unserer Preisliste f\u00fcr Nebenkosten und Konditionen auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens bekanntgeben. Eventuell anfallende Parkierungskosten berechnen wir nach tats\u00e4chlichem Aufwand. Reisekosten werden im angemessenen Umfang (Flug: Economy, Bahn: 2.Klasse, sitzreserviert) auf Nachweis erstattet. 35. Leistungsnachweise, Beweislast Der Kunde hat die geleistete Arbeitszeit auf unser Verlangen t\u00e4glich, sp\u00e4testens jedoch nach Abschluss der Arbeiten auf den T\u00e4tigkeitsberichten (Rapporten) zu bescheinigen. Vom Kunden vorbehaltlos unterschriebene T\u00e4tigkeitsberichte sind im Hinblick auf die rapportierten Fahrt- und Leistungszeiten, Stoffe und Materialien f\u00fcr den Kunden grunds\u00e4tzlich unanfechtbare Abrechnungsgrundlagen. Unterschreibt ein Erf\u00fcllungsgehilfe (z.B. Bauleiter) oder Verrichtungsgehilfe (z.B. Facilitymanager) ohne Vertretungsmacht des Kunden den Rapport, hat der Kunde den Nachweis zu f\u00fchren, dass die rapportierten Inhalte nicht zutreffen. Nicht unterschriebene T\u00e4tigkeitsberichte werden mit der Rechnung an den Kunden \u00fcbersandt. Widerspricht der Kunde den rapportierten Inhalten nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, hat der Kunde den Nachweis zu f\u00fchren, dass die rapportierten Inhalte nicht zutreffen. 36. Leistungsgefahr, Abnahme, Abnahmeverzug Ist eine Bringschuld vereinbart, geht die Leistungsgefahr abweichend zu Abschnitt II Ziffer 4 mit dem Einbau der gelieferten Gegenst\u00e4nde auf den K\u00e4ufer/Auftraggeber \u00fcber. Entsteht nach dem Einbau ein Schaden an den gelieferten Gegenst\u00e4nden, sind wir nicht verpflichtet, den Schaden zu beseitigen oder noch einmal zu liefern, wenn die Schadensursache in einem Versto\u00df gegen eine Schutzanordnung beruht oder wenn die gelieferten Gegenst\u00e4nde vor der Abnahme genutzt werden (z.B. T\u00fcren, Schl\u00f6sser, etc.) (vgl. Ziffer 28 Absatz (3) und (4)). Eine Abnahme der Nebenleistung ist nicht geschuldet. Nach Fertigstellungsanzeige des beauftragten Monteurs benachrichtigen wir den K\u00e4ufer/Auftraggeber. Eine gemeinsame Untersuchung der eingebauten Waren kann auf Kosten des K\u00e4ufers/Auftraggebers vereinbart werden. Ist eine Abnahme ausdr\u00fccklich vereinbart und erfolgt die Abnahme nicht sofort nach Ende der Montagearbeiten, so gilt die Leistung sp\u00e4testens mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ende der Arbeiten - jedenfalls aber sofort nach Inbenutzungnahme der Leistung - als abgenommen. Die Montage des Zubeh\u00f6rs (Beschl\u00e4ge, etc.) ist unmittelbar im Zuge der schlosserm\u00e4\u00dfigen Montage (Einbau der T\u00fcren, Tore, etc.) geschuldet. Wird aus bauseitigen Gr\u00fcnden (z.B. nachfolgende Maler oder Bodenbelagsarbeiten) eine gesonderte Montage notwendig und werden dadurch die Arbeiten wesentlich (mehr als zwei Wochen) unterbrochen, sind wir berechtigt, eine Teilschlussrechnung auf der Grundlage der Angebotskalkulation bzw. Auftragsbest\u00e4tigung f\u00fcr die abgeschlossene, schlosserm\u00e4\u00dfige Montage durchzuf\u00fchren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Teilabnahme durchzuf\u00fchren. Absatz 4 gilt entsprechend. Die Leistungsgefahr geht mit der Teilabnahme auf den Auftraggeber \u00fcber. Gegebenenfalls entstehende Mehraufw\u00e4nde der Monteure durch R\u00fcstzeiten oder zus\u00e4tzliche Anfahrten rechnen wir auf Nachweis ab. 37. G\u00fcltigkeit, Abl\u00f6sung alter Bedingungen Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine individuelle Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmung nicht ber\u00fchrt. Die vorstehenden Bedingungen l\u00f6sen alle Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der in Absatz 1 genannten NOVOFERM-Gruppenunternehmen ab und gelten f\u00fcr alle ab dem 01.06.2020 geschlossenen Vertr\u00e4ge. Isselburg-Werth im M\u00e4rz 2020 Die Gesch\u00e4ftsleitung der NOVOFERM Gruppenunternehmen","score":60.954895,"snippet":"Schutzvorschriften oder Schutzanordnungen im Einzelfall Nichtbeachtung der Montageanleitung, \u003Cmark\u003EBedienu...\u003C/mark\u003E"}]}